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Jedes Gerichtsverfahren ist von Förmlichkeiten geprägt. Das galt in der Vormoderne besonders für das schriftliche Verfahren vor dem Reichskammergericht und eingeschränkt auch für den Reichshofrat, also für die beiden obersten Gerichte des Alten Reiches. Die Beiträge des Bandes verbinden normengeschichtliche Ansätze mit Untersuchungen zur Rechtspraxis, greifen dabei ins Mittelalter zurück und in die Moderne voraus und versuchen, das Spannungsverhältnis zwischen Formstrenge und prozessualer Billigkeit interdisziplinär auszuweiten. Der europäische Rahmen wird dabei ebenso berücksichtigt wie die…mehr

Produktbeschreibung
Jedes Gerichtsverfahren ist von Förmlichkeiten geprägt. Das galt in der Vormoderne besonders für das schriftliche Verfahren vor dem Reichskammergericht und eingeschränkt auch für den Reichshofrat, also für die beiden obersten Gerichte des Alten Reiches. Die Beiträge des Bandes verbinden normengeschichtliche Ansätze mit Untersuchungen zur Rechtspraxis, greifen dabei ins Mittelalter zurück und in die Moderne voraus und versuchen, das Spannungsverhältnis zwischen Formstrenge und prozessualer Billigkeit interdisziplinär auszuweiten. Der europäische Rahmen wird dabei ebenso berücksichtigt wie die Diskussion um die Effizienz von frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren.
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Autorenporträt
Eva Ortlieb ist Historikerin und hat für verschiedene Universitäten und Forschungseinrichtungen in Deutschland und Österreich gearbeitet.

Steffen Wunderlich wurde mit vorliegender Studie an der Universität Leipzig promoviert.

Hans-Peter Haferkamp hat die Professur für Bürgerliches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und Deutsche Rechtsgeschichte an der Universität zu Köln inne und leitet als Direktor das Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte.

Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.