Die Herleitung von Rechtsfolgen aus dem Schein des Bestehens einer Vollmacht wird unterschiedlich begründet: mit konkludenter Bevollmächtigung, Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Das Werk zeigt auf, dass im deutschen und englischen Recht ähnlich um die Einordnung der Scheinvollmachten zwischen vertraglicher und außervertraglicher Haftung gerungen wird. Sodann wird auf die Qualifikation im europäischen Kollisionsrecht eingegangen. Dabei wird erörtert, wie ein Rechtsinstitut, das aus Gründen des Vertrauensschutzes Privatautonomie einschränkt, unter den vom EuGH entwickelten europäischen Vertragsbegriff gefasst werden kann. Schließlich werden Scheinvollmachten im nationalen IPR analysiert.
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