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Die zivilrechtlichen Regelungen zur Patientenverfügung bewegen sich zwischen Selbstbindung und Bevormundung, zwischen Autonomie und Fremdbestimmung. Diesen Grenzbereich behandelt das Buch schwerpunktmäßig. So wird geklärt, ob bei der Umsetzung der Festlegungen einer Patientenverfügung eine Vertreterentscheidung zwingend erforderlich ist oder nicht. Daneben wird das Recht auf Selbstbestimmung zweier Patientengruppen genauer beleuchtet, denen ¿ zumindest auf den ersten Blick ¿ in den Regelungen des BGB zu Entscheidungen am Lebensende recht wenig Beachtung geschenkt wird. Diese sind zum einen die…mehr

Produktbeschreibung
Die zivilrechtlichen Regelungen zur Patientenverfügung bewegen sich zwischen Selbstbindung und Bevormundung, zwischen Autonomie und Fremdbestimmung. Diesen Grenzbereich behandelt das Buch schwerpunktmäßig. So wird geklärt, ob bei der Umsetzung der Festlegungen einer Patientenverfügung eine Vertreterentscheidung zwingend erforderlich ist oder nicht. Daneben wird das Recht auf Selbstbestimmung zweier Patientengruppen genauer beleuchtet, denen ¿ zumindest auf den ersten Blick ¿ in den Regelungen des BGB zu Entscheidungen am Lebensende recht wenig Beachtung geschenkt wird. Diese sind zum einen die Minderjährigen und zum anderen die einwilligungsunfähigen Volljährigen. Der Autor widmet sich dem medizinischen Selbstbestimmungsrecht eines Minderjährigen und hierin prioritär der Möglichkeit des einwilligungsfähigen Minderjährigen, eine rechtsfolgenauslösende antizipierte Erklärung abfassen zu können. Der Komplex zum Widerruf einer Patientenverfügung, im Zuge dessen v.a. die Problematik der Widerrufsmöglichkeit eines einwilligungsunfähigen, beispielsweise an Demenz erkrankten Patienten eingehend erörtert wird, schließt die Autonomiethematik.
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Autorenporträt
Geboren in München (1982) Abitur am Gymnasium Kirchheim b. München (2002) Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (2003-2008) Studentische Hilfskraft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bei Prof. Dr. Reinhard Greger und Prof. Dr. Hans Kudlich (2008-2009) Rechtsreferendariat in Nürnberg, München und London (2008-2010) Ausbildung zum Wirtschaftsmediator am Centrum für Verhandlungen und Mediation an der Ludwig-Maximilian-Universität München (2009) Zulassung als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland (seit 2011) Mitglied der Rechtsanwaltskammer München (seit 2011) Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei in München und Garmisch-Partenkirchen (2011-2012) Fachanwaltslehrgang Medizinrecht (2012) Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (seit 2012) Rechtsanwalt bei DIERKS+BOHLE Rechtsanwälte (seit 2012) Promotion zum Dr. iur. in Augsburg (2013)