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Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen der stationären Behandlung nicht einwilligungsfähiger oder nicht einsichtiger Patienten spielt für das Alltagshandeln der Psychiatrie eine erhebliche Rolle. In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion innerhalb des Fachs entspricht dem keine angemessene Aufmerksamkeit. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde hat deshalb die beiden Gruppierungen ärztlich Verantwortlicher in der stationär versorgenden Psychiatrie, die Bundesdirektorenkonferenz psychiatrischer Krankenhäuser und die…mehr

Produktbeschreibung
Die Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen der stationären Behandlung nicht einwilligungsfähiger oder nicht einsichtiger Patienten spielt für das Alltagshandeln der Psychiatrie eine erhebliche Rolle. In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion innerhalb des Fachs entspricht dem keine angemessene Aufmerksamkeit. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde hat deshalb die beiden Gruppierungen ärztlich Verantwortlicher in der stationär versorgenden Psychiatrie, die Bundesdirektorenkonferenz psychiatrischer Krankenhäuser und die Arbeitsgemeinschaft der leitenden Ärzte der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern, gemeinsam beauftragt, eine entsprechende Tagung auszurichten. Sie fand am 24. März 2000 in Naumburg statt. Bei dieser Tagung entstand der Plan, die für die Unterbringung und Behandlung psychiatrischer Patienten in den deutschen Ländern geltenden Gesetze in einer übersichtlichen Form und mit praxisnaher Kommentierung herauszugeben. Zugute kam dem Vorhaben ein wissenschaftliches Projekt im Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück zum Thema "Die Unterbringung von psychisch Kranken nach den Unterbringungsgesetzen der Länder". Der entsprechende synoptische Kommentar ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Buches.
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Autorenporträt
Prof. Dr. med. Wolfgang Weig ist Chefarzt der Magdalenen-Klinik in Osnabrück.