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Viele Aktivitäten einer Gemeinde beschränken sich in ihren Auswirkungen nicht auf ihr Gebiet. Dadurch kann eine Gemeinde einer anderen Gemeinde die eigenverantwortliche Aufgabenerledigung erschweren oder unmöglich machen. Manuel Joseph untersucht das zwischengemeindliche Nachbarrecht und geht der Frage nach, ob und wie das einfache Recht sowie das Verfassungsrecht zwischengemeindliche Konflikte vermeidet und entstandene Konflikte löst. Er beschreibt die Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung im zwischengemeindlichen Wettbewerb und zeigt auf, dass mangels einer unmittelbaren Wirkweise von…mehr

Produktbeschreibung
Viele Aktivitäten einer Gemeinde beschränken sich in ihren Auswirkungen nicht auf ihr Gebiet. Dadurch kann eine Gemeinde einer anderen Gemeinde die eigenverantwortliche Aufgabenerledigung erschweren oder unmöglich machen. Manuel Joseph untersucht das zwischengemeindliche Nachbarrecht und geht der Frage nach, ob und wie das einfache Recht sowie das Verfassungsrecht zwischengemeindliche Konflikte vermeidet und entstandene Konflikte löst. Er beschreibt die Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung im zwischengemeindlichen Wettbewerb und zeigt auf, dass mangels einer unmittelbaren Wirkweise von Art. 28 Abs. 2 GG im zwischengemeindlichen Verhältnis gerade den Gesetzgeber die Verantwortung für die Ordnung des Verhältnisses der Gemeinden zueinander trifft. Zu diesem Zweck fundiert er eine bislang eher unbekannte Wirkdimension von Art. 28 Abs. 2 GG, die nicht nur bestimmte staatliche Eingriffe in die Selbstverwaltungsgarantie verbietet, sondern den Staat zum aktiven Schutz der Gemeinden aufruft.
Autorenporträt
Manuel Joseph studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. 2016 legte er die Erste Juristische Prüfung ab. Im Anschluss daran promovierte er bei Professor Janbernd Oebbecke zu einem organisationsverfassungs- und verwaltungsrechtlichen Thema. Er arbeitete von 2014 bis 2018 zuerst als studentische Hilfskraft, ab 2018 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kommunalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster. Von 2018 bis 2021 war er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie der Universität Münster unter Leitung von Professor Oliver Lepsius LL.M. (Chicago) tätig. Im Jahr 2019/2020 hat er einen Master of Laws an der University of Virginia, School of Law (USA) erworben. Seit 2021 ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm mit Stationen in Brüssel, Düsseldorf und Karlsruhe.