Die Zwischenlagerung von Restabfällen und Ersatzbrennstoffen ist eine in diesem Umfang unerwartete Herausforderung für die Akteure der Abfallwirtschaft und hat ihre Ursachen in der zum 1. Juni 2005 wirksam gewordenen Abfallablagerungsverordnung und, wie sich jetzt herausstellt, in der unzureichenden Vorbereitung auf diesen Termin. Die Behandlungskapazität der Abfallbehandlungsanlagen wurde im Vorfeld – unter anderem von der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall – als ausreichend prognostiziert. Einige Störgrößen wurden jedoch nicht ins Kalkül einbezogen. Es hätte vielleicht genügend Restabfallbehandlungskapazität zur Verfügung gestanden, wenn den öffentlich-rechtlichen Entsorgungspflichtigen nicht zusätzlich Gewerbeabfälle zur Beseitigung angedient worden wären, die zuvor als Abfälle zur Verwertung nur scheinverwertet wurden, wenn alle mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen zum angekündigten Zeitpunkt die volle Leistung gebracht hätten und wenn alle zusätzlich geplanten Verbrennungsanlagen pünktlich zum Stichtag fertiggestellt worden wären. Die Hersteller von Ersatzbrennstoffen hatten sich nicht oder zu spät um deren Verwertung gekümmert. Sie nahmen an, die potentiellen Verwerter hätten nur auf diesen Brennstoff gewartet. Folgerichtig zeigen sich jetzt die Konsequenzen der Fehleinschätzung. Die Betreiber von Zement- und Kohlekraftwerken stellen hohe Ansprüche an die Ersatzbrennstoffqualität, damit ihre Prozesse und Produkte nicht gefährdet werden. Eigens für Ersatzbrennstoffe konzipierte Industriekraftwerke stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung. Als Konsequenz dieser Fehleinschätzung müssen zunehmende Mengen unbehandelter Restabfälle und Ersatzbrennstoffe zwischenlagert werden, und das noch einige Jahre, bis ausreichende Behandlungsanlagen errichtet sein werden. Es wird noch einige Zeit dauern, bis diese zur Verfügung stehen werden. Bis dahin werden wir uns intensiv mit der Zwischenlagerung beschäftigen müssen. Die Situation wird sich entspannen, wenn in den nächsten Jahren die derzeit geplanten Abfallverbrennungsanlagen und Ersatzbrennstoffkraftwerke den Betrieb aufnehmen werden. Auch ist die Hoffnung nicht unbegründet, dass die meisten – also nicht alle – mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen den geplanten Durchsatz in absehbarer Zeit erreichen werden. Für Restabfälle werden genügende Behandlungskapazitäten für etwa 2008 prognostiziert. Auch für Ersatzbrennstoffe werden zurzeit Industriekraftwerke mit voraussichtlich ausreichender Kapazität geplant, wobei allerdings regelmäßig vorausgesetzt wird, dass für ihre Übernahme erhebliche Zuzahlungen geleistet werden. Werden diese Erwartungen Realität, werden die großen Zwischenlager auch abgebaut werden. Allerdings wird weiterhin die Notwendigkeit bleiben, für die Auslastung der Behandlungsanlagen kleine Zwischenlager vorzuhalten, damit Schwankungen des Restabfall- und Ersatzbrennstoffaufkommens ausgeglichen werden können. Wir werden uns daher weiterhin mit den Problemen der Zwischenlagerung befassen müssen, um zu technisch und wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Dabei sollen die Beiträge in diesem Buch helfen.