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"Das Völkerrecht geht unter allen Umständen dem Bundesrecht und auch dem Bundesverfassungsrecht vor". Mit diesem Satz des späteren Außenministers Heinrich von Brentano nahm der Parlamentarische Rat die bis heute gültige Fassung von Artikel 25 GG einstimmig an. Noch in der ersten Hälfte der 1950er Jahre stieß der Vorrang des Völkerrechts auf breite Zustimmung. Heute weist die Verfassungsauslegung den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nur noch einen 'Zwischenrang' zu: Sie stehen über dem einfachen Recht, aber unter dem Verfassungsrecht. Wie lässt sich die radikale Offenheit des Grundgesetzes…mehr

Produktbeschreibung
"Das Völkerrecht geht unter allen Umständen dem Bundesrecht und auch dem Bundesverfassungsrecht vor". Mit diesem Satz des späteren Außenministers Heinrich von Brentano nahm der Parlamentarische Rat die bis heute gültige Fassung von Artikel 25 GG einstimmig an. Noch in der ersten Hälfte der 1950er Jahre stieß der Vorrang des Völkerrechts auf breite Zustimmung. Heute weist die Verfassungsauslegung den allgemeinen Regeln des Völkerrechts nur noch einen 'Zwischenrang' zu: Sie stehen über dem einfachen Recht, aber unter dem Verfassungsrecht. Wie lässt sich die radikale Offenheit des Grundgesetzes gegenüber dem Völkerrecht im Moment der Verfassungsgebung erklären? Warum war sie nicht von Dauer? Diesen Fragen geht Laila Schestag in ihrer ideengeschichtlichen Studie nach. Entlang der Genese zentraler verfassungsrechtlicher Begriffe wie 'Völkerrechtsfreundlichkeit' und 'offene Staatlichkeit' zeigt sie, wie Deutungs- und Bedeutungswandel von Artikel 25 GG den politischen Selbstfindungsprozess der frühen Bundesrepublik spiegeln. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin 2024 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2018 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2021-22 Forschungsaufenthalte am European University Institute in Florenz und am Hans Kelsen-Institut in Wien; 2024 Promotion (HU Berlin); Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.