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Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt der Notwendigkeit und Geeignetheit der Vergabe von Finanzzuweisungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es wird der Frage nachgegangen, welche Wohlfahrtseffekte durch ein europäisches Finanzausgleichsystem ausgelöst werden. Da der europäische Integrationsprozeß vielgestaltigen Einfluß auf die sozio-ökonomischen Lebenslagen der Bevölkerung nimmt, wird ein Referenzrahmen entworfen, der es erlaubt, über ökonomische Kriterien hinaus auch sozio-kulturelle, rechtliche und politische Abwägungskalküle zur Bewertung der Finanzzuweisungen…mehr

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Produktbeschreibung
Das Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt der Notwendigkeit und Geeignetheit der Vergabe von Finanzzuweisungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es wird der Frage nachgegangen, welche Wohlfahrtseffekte durch ein europäisches Finanzausgleichsystem ausgelöst werden. Da der europäische Integrationsprozeß vielgestaltigen Einfluß auf die sozio-ökonomischen Lebenslagen der Bevölkerung nimmt, wird ein Referenzrahmen entworfen, der es erlaubt, über ökonomische Kriterien hinaus auch sozio-kulturelle, rechtliche und politische Abwägungskalküle zur Bewertung der Finanzzuweisungen heranzuziehen. Die Untersuchung verdeutlicht, daß es berechtigte Argumente für einen europäischen Finanzausgleich gibt. Es zeigt sich aber auch, daß Fehlentwicklungen nicht auszuschließen sind. Ein Urteil über die Wohlfahrtseffekte der Finanzzuweisungen erfordert daher eine differenzierte (Einzelfall-)Analyse.
Autorenporträt
Der Autor: Steffen Meyer, geboren 1968 in Nürnberg, studierte von 1988 bis 1994 Volkswirtschaftslehre in Milledgeville, USA (Georgia College & State University), und an der Universität Würzburg. Anschließend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Finanzwissenschaft der Universität Würzburg. 1999 schloß er an der dortigen Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät das Promotionsverfahren ab. Der Autor ist Referent in der Abteilung für Grundsatzfragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik des Bundesministeriums der Finanzen.