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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Strafrechtlicher JURA-Kurs für Denkerinnen und Denker, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über den Zusammenhang von Gewaltdarstellungen und real ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedien entstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee, und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüsse von Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert. Seit den 70er…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Universität Bielefeld, Veranstaltung: Strafrechtlicher JURA-Kurs für Denkerinnen und Denker, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Diskussion über den Zusammenhang von Gewaltdarstellungen und real ausgeübter Gewalt ist nicht erst mit Aufkommen der Massenmedien entstanden. Schilderungen von Gewalt gibt es bereits in Homers Odyssee, und schon im Römischen Reich wurde über die negativen Einflüsse von Gladiatorenkämpfen auf den menschlichen Charakter diskutiert. Seit den 70er Jahren ist die Zahl von statistisch erfassten Gewalttaten in Deutschland drastisch gestiegen. 1984 wird neben dem öffentlichrechtlichen auch der privatwirtschaftliche Rundfunk zugelassen. Seither nimmt die Häufigkeit von Gewaltdarstellungen in den Medien rasant zu. Geschehen in der heutigen Zeit besonders abstoßende, unverständliche Gewalttaten, müssen die Medien und der Konsum von medialer Gewalt oft als Erklärung herhalten. Für ein breites Publikum ist diese Erklärung leicht verständlich und, zumindest auf den ersten Blick, offensichtlich. Neben Vorschriften des Jugendschutzes u.a. verbietet auch § 131 StGB Gewaltdarstellungen. Das Besondere dieser Norm ist, dass ihre Intention darin liegt, Erwachsene bzw. die Öffentlichkeit generell, vor dem Konsum von medialer Gewalt zu "schützen". Eine Kollision mit Grundrechten wie Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ist daher vorprogrammiert. Der enorme Einfluss von Medien auf die Öffentlichkeit in allen Bereichen des Lebens ist nicht zu leugnen. Es gilt zu überprüfen, ob und wie sich z.B. die ca. 4000 Morde wöchentlich im deutschen Fernsehen auf die Gesellschaft auswirken. Im Folgenden soll der § 131 StGB durchleuchtet, seine Tatbestandsmerkmale und sein Rechtsgut erklärt werden. Sodann sollen der Begriff "Öffentlichkeit" und sein historischer Wandel dargestellt werden. Entscheidend geprägt hat diesen Begriff der Soziologe Jürgen Habermas. Nach Betrachtung der Norm und des Begriffs "Öffentlichkeit" sollte sich herausstellen, ob ein § 131 StGB notwendig und auch dazu geeignet ist, die Öffentlichkeit vor Gewalttaten zu schützen, indem er Gewaltdarstellungen verbietet. [...]

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