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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Gesundheitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll der § 2 Abs. 1a SGB V näher beleuchtet und im Lichte des Nikolaus-Beschlusses kritisch gewürdigt werden. Dabei wurde ein chronologischer Aufbau gewählt, wobei zunächst der Nikolaus-Beschluss, die diesen betreffenden kritischen Anmerkungen aus der Literatur sowie dessen Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erläutert…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Universität Bayreuth (Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Gesundheitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll der § 2 Abs. 1a SGB V näher beleuchtet und im Lichte des Nikolaus-Beschlusses kritisch gewürdigt werden. Dabei wurde ein chronologischer Aufbau gewählt, wobei zunächst der Nikolaus-Beschluss, die diesen betreffenden kritischen Anmerkungen aus der Literatur sowie dessen Einfluss auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erläutert werden sollen. Daraufhin sollen der § 2 Abs. 1a SGB V und dessen Gesetzesbegründung vorgestellt werden. Im Anschluss soll der § 2 Abs. 1a SGB V im Lichte des Nikolaus-Beschluss unter Betrachtung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Meinungsbildes der Literatur und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab 2015 kritisch gewürdigt werden, wobei insbesondere auf die gesetzliche Erweiterung der Nikolaus-Rechtsprechung eingegangen werden soll. Abschließend soll eine eigene kritische Würdigung zur Themenstellung erfolgen.