Der Leipziger Kommentar setzt auch in der 13. Auflage die Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Autorenteam das Strafgesetzbuch sowie das Völkerstrafgesetzbuch in allen Facetten und mit bemerkenswerter Tiefe; dabei bleibt keine Frage unbeantwortet.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme.
Band 3 enthält neben einer ausführlichen Vorbemerkung zur Unrechts- und Schuldlehre die Vorschriften des Vierten und Fünften Titels aus dem Zweiten Abschnitt des Allgemeinen Teils des StGB (§ 32 bis § 37 StGB). Im Vierten Titel finden sich wichtige Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe: Notwehr, rechtfertigender Notstand, entschuldigender Notstand und Notwehrüberschreitung. Der Fünfte Titel regelt die Indemnität der Abgeordneten und die Verantwortlichkeitsfreiheit wahrheitsgetreuer Parlamentsberichterstattung.
Von der Entstehungsgeschichte über Reformfragen, bis hin zu rechtsvergleichenden Darstellungen sowie unter Einschluss verwandter Rechtsgebiete wie der Kriminologie und des Völkerstrafrechts findet der Benutzer eine erschöpfende Darstellung und wissenschaftliche Aufbereitung der gesamten Materie. Der Großkommentar gibt den gegenwärtigen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und bietet Hilfe zur Lösung auch entlegener Probleme.
Band 3 enthält neben einer ausführlichen Vorbemerkung zur Unrechts- und Schuldlehre die Vorschriften des Vierten und Fünften Titels aus dem Zweiten Abschnitt des Allgemeinen Teils des StGB (§ 32 bis § 37 StGB). Im Vierten Titel finden sich wichtige Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe: Notwehr, rechtfertigender Notstand, entschuldigender Notstand und Notwehrüberschreitung. Der Fünfte Titel regelt die Indemnität der Abgeordneten und die Verantwortlichkeitsfreiheit wahrheitsgetreuer Parlamentsberichterstattung.
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