Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: 1995 wurde mit dem § 35a SGB VIII die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in die Hände der Kinder- und Jugendhilfe gelegt, wobei die Zuständigkeit bzgl. der körperlich und geistig behinderten jungen Menschen bei den Sozialhilfeträgern verblieb. Im Rahmen dieser Arbeit wird zunächst der Inhalt des § 35a SGB VIII und dessen Bedeutung erläutert, um Fragen des Rechtsanspruches und dessen Prüfung zu klären sowie die Art und das Ziel der möglichen Leistungen darzustellen. Im Anschluss daran folgt eine Erläuterung der Verhältnisse der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zu anderen Leistungen und Leistungsträgern, um evtl. bestehende Probleme, zum Beispiel bei der Klärung der Zuständigkeit, offen zu legen. Nachdem dies geschehen ist soll vor diesem vermittelten Hintergrund eine kurze Darstellung der Legitimation der Integration des § 35a in das SGB VIII aus sozialpädagogischer Perspektive und einer weiterführenden Forderung bzgl. der Zuständigkeiten folgen. Diese Arbeit ist nicht als Ratgeber oder ähnliches zu verstehen. Bei bestehenden rechtlichen Fragen von potentiellen Leistungsberechtigten soll hiermit unbedingt auf die Inanspruchnahme einer professionellen Rechtsberatung verwiesen werden. Der vorliegende Text wurde zwar nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben und es sind keine enthaltenen Fehler bekannt, aber eine Arbeit dieses Umfanges kann natürlich nie alle individuellen Fälle abdecken oder eine ausführliche Beratung ersetzen. Das Ziel dieser Arbeit soll es vielmehr sein, neben der Erläuterung des § 35a SGB VIII als solches, eventuell bestehende Probleme oder Unstimmigkeiten in Sachen der Umsetzung der Norm, vor allem durch die starke Verteilung der relevanten Leistungen auf mehrere unterschiedliche Träger, aufzuzeigen und zu erklären. Weiter soll auch zum Weiterdenken über die Problematik und eventuelle Lösungsansätze angeregt werden.