Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel; Standort Braunschweig, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem deutschen Ertragsteuerrecht wird bei der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer der Gewinn eines Unternehmens zur Besteuerung herangezogen. Die in der Arbeit folgenden Ausführungen sind somit im Rahmen der Gewinneinkunftsarten, den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft bedeutend für Einzelunternehmen, Personengesellschaften (steuerlichen sogenannten Mitunternehmerschaften) und Kapitalgesellschaften von Bedeutung. Die Vorschriften über die Bildung von Ansparrücklagen, Investitionsabzugsbeträgen und der Vornahme von Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sind anwendbar in den zentralen, steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften nach §§ 4 Absatz 1 und 5 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG für den Betriebsvermögensvergleich und nach § 4 Abs. 3 S. 3 EStG für die vereinfachte Gewinnermittlung gem. § 4 Absatz 3 S. 1 EStG, der Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
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