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Mit dem 1922 und 1923 erlassenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG) entstanden erstmals reichseinheitlich gültige Regelungen der Jugendfürsorge und des Jugendstrafrechts. Das RJGG definierte Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr juristisch erstmals als Jugendliche und setzte "Erziehung vor Strafe" – ein Novum. Das RJWG hingegen schuf das Fundament für die sozialpädagogischen Grundsätze und das Recht auf Erziehung für alle deutschen Kinder und Jugendlichen und ist in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute wirksam. Zum hundertjährigen Jubiläum…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem 1922 und 1923 erlassenen Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) und Reichsjugendgerichtsgesetz (RJGG) entstanden erstmals reichseinheitlich gültige Regelungen der Jugendfürsorge und des Jugendstrafrechts. Das RJGG definierte Personen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr juristisch erstmals als Jugendliche und setzte "Erziehung vor Strafe" – ein Novum. Das RJWG hingegen schuf das Fundament für die sozialpädagogischen Grundsätze und das Recht auf Erziehung für alle deutschen Kinder und Jugendlichen und ist in seinen wesentlichen Bestandteilen bis heute wirksam. Zum hundertjährigen Jubiläum dieser Meilensteine versammelt dieser Band elf Beiträge, welche die Bedeutung dieser Gesetze für das jeweilige Berufsfeld aus heutiger Sicht deutlich machen und sie in pointierter Form neu bewerten.
Autorenporträt
Prof. Dr. Hilmar Hoffmann hat eine Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Frühkindliche Bildung/Elementarpädagogik an der Universität Osnabrück. Er studierte Deutsch sowie Berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik LA SEK II und promovierte an der Universität Dortmund. Er ist Mitglied der Kommission Pädagogik der Frühen Kindheit in der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erziehung im Kindesalter sowie Mitherausgeber der Zeitschrift "Bildung und Erziehung" und Mitglied des wissenschaftlichen Beirates der Zeitschrift "Frühe Bildung". Seine Forschungsschwerpunkte umfassen die Frühkindliche Bildung und erzieherisches Handeln, die Professionalisierung frühpädagogischen Fachpersonals sowie die Geschichte der (Früh-)Pädagogik.

Prof. Dr. Eva Matthes hat seit Oktober 2000 den Lehrstuhl für Pädagogik an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg inne. Sie studierte Deutsch, Sozialkunde und Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und absolvierte ihr Staatsexamen sowie ihre Promotion und Habilitation in Erziehungswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Sie hat vielfältige universitäre und außeruniversitäre Ämter inne, beispielsweise ist sie Mitglied im Leitungsgremium des Projekts "Förderung der Lehrerprofessionalität im Umgang mit Heterogenität" im Kontext der Qualitätsoffensive Lehrerbildung, Vorsitzende der Internationalen Gesellschaft für Schulbuch- und Bildungsmedienforschung e. V. (IGSBi) sowie Sprecherin der Zeitschrift "Bildung und Erziehung". Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen die Geschichte der Pädagogik, Erziehungs- und Bildungstheorien, Werteerziehung, Professionstheorien und Bildungsmedien.