Diese Hausarbeit soll veranschaulichen, wo die Probleme des viel diskutierten Luftsicherheitsgesetzes, insbesondere des §14 Abs. 3, der Abschussbefugnis für Flugzeuge, liegen. Hierbei kann und soll aus Gründen des Umfangs kein geschichtlicher Hintergrund zur Entstehung, zur Änderung und Erweiterung des Luftsicherheitsgesetzes gegeben werden. Stattdessen setzt diese Arbeit beim Luftsicherheitsgesetz in seiner heutigen Form an und versucht, die gesetzliche Lücke, die der vom Bundesverfassungsgericht am 15.02.2006 für verfassungswidrig erklärte § 14 Abs. 3 LuftSiG hinterließ, zu problematisieren. Dabei wird zuerst darauf eingegangen, unter welchen Umständen das Gesetz aus jetziger Sicht den Abschuss eines Flugzeuges erlaubt und welche Schwierigkeiten sich bei der Entscheidung für oder gegen einen Abschuss ergeben. Dazu muss diskutiert werden, inwiefern ein Abschuss überhaupt machbar, inwieweit es also den Streitkräften möglich ist, rechtzeitig und angemessen auf widerrechtlich in den deutschen Luftraum eingedrungene Flugzeuge zu reagieren. Danach soll gezeigt werden, welche gesetzlichen Möglichkeiten sich bieten, einen Flugzeugabschuss zu rechtfertigen. Gleichzeitig muss aber wiederum gefragt werden, ob eine solche Rechtfertigung überhaupt eindeutig genug ist, sodass man ihr nicht widersprechen könnte. Abschließend soll das Thema auf internationale Ebene gehoben werden. Es wird sich zeigen, wie andere Länder im Verbund oder einzeln die Problematik geregelt haben. Dabei wird aufdas Chicagoer Abkommen vom 07.12.1944, sowie auf die nationale Gesetzgebung verschiedener Staaten eingegangen.
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