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Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbstständiges Leben ermöglicht werden kann, ohne dass die bisherige Aufgabenteilung innerhalb der Ehe Nachteile für die Altersvorsorge bewirkt. Aus diesem Grund werden im Falle einer Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Ehegatten aufgeteilt. Die genaue Verteilung war allerdings bisher derart kompliziert, dass selbst Fachleuten eine Prognose kaum fehlerfrei gelang. Die gefundenen Ergebnisse wurden zudem…mehr

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Produktbeschreibung
Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbstständiges Leben ermöglicht werden kann, ohne dass die bisherige Aufgabenteilung innerhalb der Ehe Nachteile für die Altersvorsorge bewirkt. Aus diesem Grund werden im Falle einer Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Ehegatten aufgeteilt. Die genaue Verteilung war allerdings bisher derart kompliziert, dass selbst Fachleuten eine Prognose kaum fehlerfrei gelang. Die gefundenen Ergebnisse wurden zudem vielfach als höchst ungerecht empfunden. Eine gerechtere, transparentere und praktikable Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs ist deshalb bereits seit langem Gegenstand gesetzgeberischer Bemühungen. Die aktuelle Reform durch das "Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs" schafft eine vollständige Neuordnung der Ausgleichssystematik hin zu einer Realteilung der Ansprüche grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Versorgungsträger. Die 15. Münsterische Sozialrechtstagung am 4.12.2009 war diesem neuen Versorgungsausgleich gewidmet und unternahm den Versuch einer Bewertung aus ganz unterschiedlichen Perspektiven. Der vorliegende Band enthält folgende Beiträge: · Grundsätzliche Analyse der Reform des Versorgungsausgleichs (Prof. Dr. Franz Ruland) · Bericht aus der anwaltlichen Praxis (Klaus Weil) · Darstellung des reformierten Versorgungsausgleichs aus der Perspektive der gesetzlichen Rentenversicherung (Rainer Schulte) · Bedeutung der Reform für die einzelnen Versorgungsträger (Dr. Birgit Uebelhack) · Herausforderung und Chancen für die Praxis (Meike Blumenstein)

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Autorenporträt
Meike Blumenstein ist Rechtsanwältin. Sie war viele Jahre bei der Allianz Lebensversicherungs-AG tätig, zuletzt als Leitende Justitiarin bzw. Prokuristin. Zu ihren Aufgabenschwerpunkten gehörte in der gesamten Zeit das Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung und über einen langen Zeitraum die Öffentlichkeits- und Verbandsarbeit. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit war ab 2005 die Reform des Versorgungsausgleichs. Sie wirkte hier bis zur Verabschiedung des Gesetzes in verschiedenen Gremien, Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen mit, insbesondere in der juristischen Arbeitsgruppe des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und im Fachausschuss Arbeitsrecht der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba). Meike Blumenstein hat diverse Artikel insbesondere zur betrieblichen Altersversorgung veröffentlicht und als Autorin an Büchern zu diesem Thema mitgewirkt. Prof. Dr. Petra Pohlmann Geboren 1961; Studium der Anglistik, Geschichte und Kunstgeschichte an der Universität Münster (1980-1981/1984), Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster (1981-1986); Referendariat mit Wahlstation bei dem Delegierten der deutschen Wirtschaft in Washington D.C. (1987-1990); Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster (1990-1991); Promotion (1991); Harry Westermann-Preis der Gesellschaft zur Förderung der Westfälischen Wilhelms-Universität (1992); Lehraufträge an der Universität Münster (1994/1995); Lise-Meitner-Stipendiatin des Landes NRW (1994-1997); Habilitation an der Universität Münster (1997); Universitätsprofessorin an der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf (1997-2004); Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf im Nebenamt (seit 1998, derzeit beurlaubt); Universitätsprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (seit 2004); Direktorin des Instituts für Internationales Wirtschaftsrecht (seit 2004); Geschäftsführende Direktorin der Forschungsstelle für Versicherungswesen an der Universität Münster (seit 2005); Mitglied des Centrums für Europäisches Privatrecht (seit 2004); Forschungssemester an der Universität Cambridge (2009); Mitherausgeberin des VVG-Kommentars von Looschelders/Pohlmann (2009); Mitglied des Versicherungsbeirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (seit 2010); Verheiratet, drei Kinder.