Bachelorarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Fachhochschule Kiel, Veranstaltung: Betriebliche Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Die Möglichkeit der hohen Verlustzuweisung durch Steuersparmodelle wurde in den vergangenen Jahren häufig diskutiert, da immer mehr Steuerpflichtige versuchen, ihre Steuerbelastung durch Zeichnung von Steuerstundungsmodellen zu reduzieren. Aus Sicht des Staates führen diese volkswirtschaftlich fragwürdigen Steuersparmodelle zu erheblichen Steuerausfällen und zu einer Fehlallokation des Kapitals. In einem marktwirtschaftlichen System sollen sich Investitionsentscheidungen an wirtschaftlichen Gewinnerwartungen und nicht an steuerlichen Verlusten orientieren. Häufig werden diese Investitionen allerdings nur wegen des damit verbundenen steuerlichen Vorteils getätigt. [...] Vor dem Hintergrund der kontroversen Diskussion ist Ziel der vorliegenden Arbeit, die historische Entwicklung und Bedeutung des §15b EStG sowie seine Probleme zu erläutern. Hierzu wird in Abschnitt Zwei zunächst ein Überblick über die Einschränkungen der Verlustzuweisungsmodelle gegeben und die wichtigsten Gesetze dazu kurz dargestellt. Das daran anknüpfende Kapitel Drei stellt die Grundidee des §15b EStG sowie seine Tatbestandsmerkmale und deren Bedeutung heraus. Anhand von Anwendungsbeispielen wird verdeutlicht, welche Bedeutung diese Regelung in der Praxis hat und wer von der Verlustverrechnungsbeschränkung betroffen ist. Abschnitt Vier thematisiert die Bedeutung des §15b EStG für den Standort Deutschland. Der Staat erwartet durch die Verlustverrechnungsbeschränkung Steuermehreinahmen von bis zu 2,135 Milliarden Euro. Diese Zahl wird aber in der Literatur stark angezweifelt. Ziel ist es daher, mögliche Gefahren der Regelung zu erläutern und dabei zu überprüfen, ob zukünftig Investitionen in betroffenen Branchen tatsächlich eingeschränkt werden. Im abschließenden Kapitel werden die Ergebnisse der Analyse des §15b EStG auch unter Berücksichtigung öffentlicher Reaktionen auf die Verlustverrechnungsbeschränkung zusammengefasst. Die grundsätzliche Entscheidung für ein Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung stößt selbst bei Vertretern von Fondsgesellschaften nicht auf Ablehnung. In der derzeitigen Anwendung des §15b EStG wird das Gesetz jedoch als verbesserungswürdig befunden – ja, seine Verfassungsmäßigkeit mitunter sogar angezweifelt. [...]