Zuwendungen im Bereich des Gesundheitswesens führen zu einer Vielzahl von Problemen. Denn im Gegensatz zu Zuwendungen in der freien Marktwirtschaft, die üblich und grundsätzlich nicht verwerflich sind, darf eine Vergütung hier nur als Gegenleistung für eine echte Sach- oder Dienstleistung vereinbart werden. Zwar gibt es bereits eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, die diese Problematik bekämpfen und verhindern sollen, jedoch zeigen immer wieder auftretende Ereignisse im Gesundheitswesen, dass eine lückenlose gesetzliche Regelung unseriöser Zuwendungen kaum möglich ist. Die Unterscheidung zwischen einer rechtlich zulässigen, vom Gesetzgeber geförderten Kooperation und einer unzulässigen Korruptionshandlung fällt daher regelmäßig schwer, da die Übergänge oft fließend sind und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften regelmäßigen gesetzgeberischen Änderungen unterliegen. All das führt unter den Beteiligten zu einer erheblichen Unsicherheit, zumal eine Überschreitung der Grenzen strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen haben kann. Die Münsterische Sozialrechtsvereinigung hat deshalb die 16. Münsterische Sozialrechtstagung dem Thema "Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Leistungserbringern - am Rande der Legalität?" gewidmet. Die in diesem Band enthaltenen Referate der Tagung geben wichtige Hinweise zu dieser Grenzziehung und beleuchten die Folgen von "Grenzüberschreitungen". Die Publikation richtet sich an Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Vertreter von Pharmaunternehmen und Klinikleiter sowie an Rechtsanwälte und Richter, die in diesem Bereich tätig sind.
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