1977 erreichte der Linksterrorrismus der Roten Armee Fraktion in der Bundesrepublik eine bislang unbekannte Dimension. Mit den Morden an Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto, Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie der Entführung des Passagierflugzeugs »Landshut« tritt eine zweite, zu äußerster Brutalität entschlossene Generation der RAF auf den Plan. Zugleich setzt mit den Selbstmorden von Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe in Stammheim die erste Generation einen die Republik erschütternden Schlusspunkt. Vor dem Hintergrund der Entstehung der Terrororganisiation und mit Blick auf die weiteren Anschläge bis zur Selbstauflösung erzählt Butz Peters die dramatischen Ereignisse des Schlüsseljahres 1977. Die packende Geschichte, die Butz Peters in diesem Buch erzählt, endet nicht mit dem Jahr 1977, sondern reicht bis in unsere Zeit hinein: Erst im Lauf der Jahrzehnte stellte sich heraus, was damals tatsächlich geschah. Die juristische Aufarbeitung des komplexen Tatgeschehens beschäftigt seit vierzig Jahren die Justiz, und noch nie war die Quellenlage so gut wie heute. Grundlage für dieses Buch sind Gespräche mit Zeitzeugen und Dokumente: Gerichtsurteile, Erklärungen von RAF-Mitgliedern und -Aussteigern, Vernehmungsprotokolle, polizeiliche Ermittlungsberichte, Anklageschriften, Erklärungen in Prozessen von Angeklagten und Zeugen sowie Publikationen. Auch die RAF-Stasi-Verbindung ab Ende Juli 1980 wird durchleuchtet. Aus vielen Mosaiksteinen ergibt sich so ein genaues Bild der Ereignisse von 1977, die die Geschichte der Bundesrepublik bis heute prägen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 07.02.2017Zu viel über Täter, zu wenig über Opfer
Butz Peters schildert den Terrorismus der "Roten Armee Fraktion" im Jahr 1977
Das Jahr 1977 ging als Jahr des Linksterrorismus in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Chiffre "Deutscher Herbst" verweist dabei nur auf einen Teil der Ereignisse. Anlässlich des 40. Jahrestages dieser Terrorwelle hat der Journalist Butz Peters in seinem neues Buch "1977. RAF gegen Bundesrepublik" einen Überblick vorgelegt, in dem er die Verbrechen dieser linksterroristischen Gruppierung vorstellt.
Am Gründonnerstag ermordete die RAF in Karlsruhe Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster. Am 28. April 1977 wurden in Stuttgart-Stammheim führende Mitglieder der ersten Generation der "Roten Armee Fraktion" nach einem Rechtsgeschichte schreibenden und von Skandalen überschatteten Verfahren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Am 30. Juli 1977 ermordete im hessischen Oberursel ein RAF-Kommando den Chef der Dresdner Bank Jürgen Ponto. Am 25. August überwältigten RAF-Terroristen in Karlsruhe ein Künstlerehepaar und versuchten, mit einer Art selbstgebautem Raketenwerfer einen Gebäudetrakt der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anzugreifen. Am 5. September ermordete in Köln ein Terrorkommando die Begleiter des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und kidnappten den Wirtschaftsführer, um inhaftierte Linksterroristen freizupressen.
Da zwei Jahre zuvor ein Tausch Geisel gegen Häftlinge nicht zu einem Ende der Gewalt, sondern zu neuem Terror geführt hatte, entschied sich die Bundesregierung im Einvernehmen mit der politischen Opposition dafür, sich nicht erpressen zu lassen. Schließlich entführte die Volksfront zur Befreiung Palästinas zur Unterstützung der RAF-Forderungen und auf Wunsch der befreundeten westdeutschen Linksterroristen die Lufthansa-Maschine "Landshut". Die palästinensischen Flugzeugentführer erschossen den Piloten der Maschine, bevor die bundesrepublikanische Antiterroreinheit GSG 9 auf dem Flughafen in Mogadischu die übrigen Geiseln befreien konnte. Als Reaktion darauf brachten sich in Stuttgart-Stammheim inhaftierte Mitglieder der Führungsriege der ersten Generation der RAF selbst um. Die Versuche der zweiten Generation der RAF, die Stammheim-Häftlinge mit Gewalt zu befreien, waren gescheitert. Die Linksterroristen ermordeten daraufhin den entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.
Was wann wie passierte, rekonstruiert Butz Peters chronologisch durch das Jahr 1977 schreitend mit kurzen, erklärenden Rückgriffen und Ausblicken. Dabei stützt er sich vor allem auf die Unterlagen und Urteile zahlreicher Gerichtsverfahren. Peters Darstellung ist jedoch weit entfernt von Form und Duktus juristischer Texte. Vielmehr entwirft der Autor ein Kaleidoskop von Kurzreportagen, in denen er je einen inhaltlichen Aspekt thematisiert. So stellt er auch die Biographien der jeweils Handelnden kurz vor. Extremer Detailreichtum und Sprache erinnern den Rezensenten an manchen Stellen eher an einen Kriminalroman als an ein Sachbuch. Eine Reihe von Formulierungen erscheinen doch als dem Thema nicht angemessen, etwa wenn Peters die Terroristin Susanne Albrecht als "schusselige Heulsuse" bezeichnet.
Der Verdienst von Peters ist es, die Erkenntnisse über die damaligen Ereignisse, die Ermittlungsbehörden und Gerichte in vier Jahrzehnten zusammengetragen haben und die Zehntausende Seiten von Dokumenten füllen, in leicht lesbarer Form zu präsentieren. Dies bedurfte eines großen Rechercheaufwandes. Peters widerlegt damit implizit und oft explizit zahlreiche, in der Öffentlichkeit teilweise bis heute kursierende Fehldeutungen, ja Geschichtslügen zu den Ereignissen. Die Stärken dieses Ansatzes bedingen jedoch auch die Schwächen der Darstellung. Denn der gelernte Jurist Peters bleibt im Wesentlichen in den Denkschemata juristischer Wahrheitsfindung gefangen.
Die Geschichte der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen, aber auch der Umgang mit dem SBZ/DDR-Unrecht haben deutlich gemacht, dass der juristische Blick auf die Geschichte klare Grenzen aufweist, zielt er doch auf den gerichtsfesten Nachweis strafrechtlich definierter Schuld einzelner lebender Individuen ab. Die zeithistorische Erforschung der entsprechenden Verbrechen führte (und führt) durch eine systematische Kontextualisierung der Taten, durch die Bestimmung von Handlungsspielräumen und durch die Herausarbeitung von gesellschaftlichen Prozessen und die Analyse der Rolle von Institutionen zu einem tieferen Verständnis etwa des Nationalsozialismus oder der DDR, zumal die Historiker auf vielfältigere Weise als Juristen Plausibilitäten nachweisen dürfen. In Peters' Buch schlagen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in den vergangenen Jahren Zeithistoriker und zeithistorisch arbeitende Soziologen und Politologen gewonnen haben, allenfalls punktuell nieder.
Den roten Faden der Darstellung von Peters, die in weiten Passagen täterfixiert ist, prägen sie nicht. So erscheinen bei Peters Ermittler als Antipoden der Terroristen und die zahlreichen Opfer werden nur kurz erwähnt. Dass auch der RAF-Terrorismus ein historisches Phänomen ist, das gesamtgesellschaftlich zu verstehen und zu interpretieren ist, dass die Terroristen mit zahlreichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen in Bezug zu setzen sind, das scheint bei Peters nur am Rande durch. Entsprechend der Perspektive der Gerichtsurteile werden etwa die Sympathisantenkreise für Peters erst dann interessant, wenn Sympathisanten Hilfe, Beihilfe zur Tat oder Tatverdunkelung leisten oder wenn aus Sympathisanten Terroristen werden.
Viel zu kurz kommt ferner das für jede Form des Terrorismus zentrale Thema mediale Öffentlichkeit(en). Das Kurzkapitel zur Nachrichtenpolitik im Zusammenhang mit der Schleyer-Entführung kann dieses Manko nicht kompensieren. Die Zeitgeschichtsforschung hat bei ihrem Blick auf den RAF-Terrorismus der 1970er Jahre den zeitgenössischen Vorstellungen von innerer Sicherheit und den Versuchen, Bedürfnisse nach Sicherheit und freiheitliche Grundrechte auszutarieren, viel Aufmerksamkeit geschenkt. Dies sind nicht nur (bis heute) zentrale politische Themen, wie Folgen von globalen Migrationsbewegungen und islamistischer Terror uns tagtäglich zeigen.
In der Auseinandersetzung mit den Verbrechen der RAF, insbesondere im Jahr 1977, wurden zahlreiche Grundlagen für unser heutiges Reagieren auf gegenwärtige Herausforderungen neu geschaffen oder weiterentwickelt. Doch leider bestimmen solche Aspekte nicht die Darstellung von Peters, sondern scheinen nur immer punktuell auf. So bleibt zu konstatieren, dass Peters zwar eine teilweise fast spannend zu lesende chronologische Darstellung des RAF-Terrorismus im Jahr 1977 geschrieben hat. Eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Gesamtdarstellung des bundesrepublikanischen Linksterrorismus und seiner Einbettung in die jüngste Zeitgeschichte ist jedoch noch zu schreiben.
CHRISTOPHER DOWE
Butz Peters: 1977. RAF gegen Bundesrepublik. Droemer Verlag, München 2017. 576 S., 26,99 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Butz Peters schildert den Terrorismus der "Roten Armee Fraktion" im Jahr 1977
Das Jahr 1977 ging als Jahr des Linksterrorismus in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein. Die Chiffre "Deutscher Herbst" verweist dabei nur auf einen Teil der Ereignisse. Anlässlich des 40. Jahrestages dieser Terrorwelle hat der Journalist Butz Peters in seinem neues Buch "1977. RAF gegen Bundesrepublik" einen Überblick vorgelegt, in dem er die Verbrechen dieser linksterroristischen Gruppierung vorstellt.
Am Gründonnerstag ermordete die RAF in Karlsruhe Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster. Am 28. April 1977 wurden in Stuttgart-Stammheim führende Mitglieder der ersten Generation der "Roten Armee Fraktion" nach einem Rechtsgeschichte schreibenden und von Skandalen überschatteten Verfahren zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Am 30. Juli 1977 ermordete im hessischen Oberursel ein RAF-Kommando den Chef der Dresdner Bank Jürgen Ponto. Am 25. August überwältigten RAF-Terroristen in Karlsruhe ein Künstlerehepaar und versuchten, mit einer Art selbstgebautem Raketenwerfer einen Gebäudetrakt der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anzugreifen. Am 5. September ermordete in Köln ein Terrorkommando die Begleiter des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und kidnappten den Wirtschaftsführer, um inhaftierte Linksterroristen freizupressen.
Da zwei Jahre zuvor ein Tausch Geisel gegen Häftlinge nicht zu einem Ende der Gewalt, sondern zu neuem Terror geführt hatte, entschied sich die Bundesregierung im Einvernehmen mit der politischen Opposition dafür, sich nicht erpressen zu lassen. Schließlich entführte die Volksfront zur Befreiung Palästinas zur Unterstützung der RAF-Forderungen und auf Wunsch der befreundeten westdeutschen Linksterroristen die Lufthansa-Maschine "Landshut". Die palästinensischen Flugzeugentführer erschossen den Piloten der Maschine, bevor die bundesrepublikanische Antiterroreinheit GSG 9 auf dem Flughafen in Mogadischu die übrigen Geiseln befreien konnte. Als Reaktion darauf brachten sich in Stuttgart-Stammheim inhaftierte Mitglieder der Führungsriege der ersten Generation der RAF selbst um. Die Versuche der zweiten Generation der RAF, die Stammheim-Häftlinge mit Gewalt zu befreien, waren gescheitert. Die Linksterroristen ermordeten daraufhin den entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer.
Was wann wie passierte, rekonstruiert Butz Peters chronologisch durch das Jahr 1977 schreitend mit kurzen, erklärenden Rückgriffen und Ausblicken. Dabei stützt er sich vor allem auf die Unterlagen und Urteile zahlreicher Gerichtsverfahren. Peters Darstellung ist jedoch weit entfernt von Form und Duktus juristischer Texte. Vielmehr entwirft der Autor ein Kaleidoskop von Kurzreportagen, in denen er je einen inhaltlichen Aspekt thematisiert. So stellt er auch die Biographien der jeweils Handelnden kurz vor. Extremer Detailreichtum und Sprache erinnern den Rezensenten an manchen Stellen eher an einen Kriminalroman als an ein Sachbuch. Eine Reihe von Formulierungen erscheinen doch als dem Thema nicht angemessen, etwa wenn Peters die Terroristin Susanne Albrecht als "schusselige Heulsuse" bezeichnet.
Der Verdienst von Peters ist es, die Erkenntnisse über die damaligen Ereignisse, die Ermittlungsbehörden und Gerichte in vier Jahrzehnten zusammengetragen haben und die Zehntausende Seiten von Dokumenten füllen, in leicht lesbarer Form zu präsentieren. Dies bedurfte eines großen Rechercheaufwandes. Peters widerlegt damit implizit und oft explizit zahlreiche, in der Öffentlichkeit teilweise bis heute kursierende Fehldeutungen, ja Geschichtslügen zu den Ereignissen. Die Stärken dieses Ansatzes bedingen jedoch auch die Schwächen der Darstellung. Denn der gelernte Jurist Peters bleibt im Wesentlichen in den Denkschemata juristischer Wahrheitsfindung gefangen.
Die Geschichte der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen, aber auch der Umgang mit dem SBZ/DDR-Unrecht haben deutlich gemacht, dass der juristische Blick auf die Geschichte klare Grenzen aufweist, zielt er doch auf den gerichtsfesten Nachweis strafrechtlich definierter Schuld einzelner lebender Individuen ab. Die zeithistorische Erforschung der entsprechenden Verbrechen führte (und führt) durch eine systematische Kontextualisierung der Taten, durch die Bestimmung von Handlungsspielräumen und durch die Herausarbeitung von gesellschaftlichen Prozessen und die Analyse der Rolle von Institutionen zu einem tieferen Verständnis etwa des Nationalsozialismus oder der DDR, zumal die Historiker auf vielfältigere Weise als Juristen Plausibilitäten nachweisen dürfen. In Peters' Buch schlagen sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die in den vergangenen Jahren Zeithistoriker und zeithistorisch arbeitende Soziologen und Politologen gewonnen haben, allenfalls punktuell nieder.
Den roten Faden der Darstellung von Peters, die in weiten Passagen täterfixiert ist, prägen sie nicht. So erscheinen bei Peters Ermittler als Antipoden der Terroristen und die zahlreichen Opfer werden nur kurz erwähnt. Dass auch der RAF-Terrorismus ein historisches Phänomen ist, das gesamtgesellschaftlich zu verstehen und zu interpretieren ist, dass die Terroristen mit zahlreichen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen in Bezug zu setzen sind, das scheint bei Peters nur am Rande durch. Entsprechend der Perspektive der Gerichtsurteile werden etwa die Sympathisantenkreise für Peters erst dann interessant, wenn Sympathisanten Hilfe, Beihilfe zur Tat oder Tatverdunkelung leisten oder wenn aus Sympathisanten Terroristen werden.
Viel zu kurz kommt ferner das für jede Form des Terrorismus zentrale Thema mediale Öffentlichkeit(en). Das Kurzkapitel zur Nachrichtenpolitik im Zusammenhang mit der Schleyer-Entführung kann dieses Manko nicht kompensieren. Die Zeitgeschichtsforschung hat bei ihrem Blick auf den RAF-Terrorismus der 1970er Jahre den zeitgenössischen Vorstellungen von innerer Sicherheit und den Versuchen, Bedürfnisse nach Sicherheit und freiheitliche Grundrechte auszutarieren, viel Aufmerksamkeit geschenkt. Dies sind nicht nur (bis heute) zentrale politische Themen, wie Folgen von globalen Migrationsbewegungen und islamistischer Terror uns tagtäglich zeigen.
In der Auseinandersetzung mit den Verbrechen der RAF, insbesondere im Jahr 1977, wurden zahlreiche Grundlagen für unser heutiges Reagieren auf gegenwärtige Herausforderungen neu geschaffen oder weiterentwickelt. Doch leider bestimmen solche Aspekte nicht die Darstellung von Peters, sondern scheinen nur immer punktuell auf. So bleibt zu konstatieren, dass Peters zwar eine teilweise fast spannend zu lesende chronologische Darstellung des RAF-Terrorismus im Jahr 1977 geschrieben hat. Eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Gesamtdarstellung des bundesrepublikanischen Linksterrorismus und seiner Einbettung in die jüngste Zeitgeschichte ist jedoch noch zu schreiben.
CHRISTOPHER DOWE
Butz Peters: 1977. RAF gegen Bundesrepublik. Droemer Verlag, München 2017. 576 S., 26,99 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
"Butz Peters Chronik rekapituliert umfangreich und stark in den Details noch einmal den Terror, der das Land vor 40 Jahren in Atem hielt." Kulturzeit (3sat) 20170131