des Hessischen Ministerpräsidenten Das Land Hessen begeht die Gedenktage seiner Verfassung in einer Tradition der Zurückhaltung. 30 Jahre mußten vergehen, bis es der Landesregierung wie dem Hessischen Landtag vertretbar erschien, den Stand der Verfassungs-und Ver waltungsentwicklung in einer der Landesverfassung gewidmeten Festschrift doku mentieren zu lassen. Erwin Stein, deren Herausgeber und einer der großen Ver fassungsväter, rechtfertigte dieses Unternehmen als Möglichkeit einer immerhin vorläufigen Bilanz - und das, obgleich die Verfassung doch schon damals einer ganzen Generation als Grundlage für die politische Gestaltung ihres Gemeinwesens gedient hatte. Diese Zurückhaltung mögen die aus der Katastrophe unseres Jahr hunderts erwachsenen Zweifel genährt haben, ob die rechts- und sozialstaatliche Demokratie der Hessischen Verfassung von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur als Staatsform akzeptiert, sondern - wie Georg August Zinn sich dies immer gewünscht hatte - zugleich als Lebensform verstanden und angenommen worden seI. Heute ist diese älteste Nachkriegsverfassung eines deutschen Landes 50 Jahre in Kraft. Keine demokratische Verfassung in Deutschland kann auf ein längeres Bestehen zurückblicken. Der Zeitablauf hat jene frühere Skepsis nicht nur als grundlos erwiesen - mehr noch: ohne den Zweifel der Vorläufigkeit, aber mit dem Wissen um die Begrenztheit des Urteils läßt sich sagen, daß sich die Hessische Verfassung bewährt hat. Sie ist nicht nur verläßliche Rahmenordnung, funktio nierendes "instrument of government", leistungsfähiges Organisationsstatut des staatlich-politischen Lebens, sondern die von der Bürgerschaft anerkannte Grund lage der demokratischen politischen Kultur unseres Landes.
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