Bei dem Milliardengeschäft Abfallentsorgung stehen sich wirtschaftliche, ordnungspolitische sowie ökologische Interessen gegenüber. Zu den besonders umstrittenen Entsorgungswegen gehört die Abfallverbrennung. Ob und wann diese als Verwertung zu fördern ist, oder ob sie als Beseitigung gilt, ist selbst nach den Entscheidungen des EuGH vom 13.2.2003 nicht abschließend geklärt. Die Arbeit befasst sich mit der immer noch aktuellen Fragestellung und versucht, die Rechtsprechung des EuGH transparenter zu machen. Außerdem werden die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das nationale Recht dargestellt.
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