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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Veranstaltung: Einkommensteuer, Sprache: Deutsch, Abstract: Sehr viele Steuerpflichtige machen sich bei der Bezahlung von Handwerkerrechnungen oder Rechnungen von Bauunternehmen für die durchgeführten Renovierungsarbeiten keine Gedanken darüber, wie diese Kosten zu behandeln sind. Dies lässt sich vielleicht darauf zurückführen, dass bei manchen Steuerpflichtigen überhaupt kein Problembewusstsein für diese Kosten…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Veranstaltung: Einkommensteuer, Sprache: Deutsch, Abstract: Sehr viele Steuerpflichtige machen sich bei der Bezahlung von Handwerkerrechnungen oder Rechnungen von Bauunternehmen für die durchgeführten Renovierungsarbeiten keine Gedanken darüber, wie diese Kosten zu behandeln sind. Dies lässt sich vielleicht darauf zurückführen, dass bei manchen Steuerpflichtigen überhaupt kein Problembewusstsein für diese Kosten vorhanden ist, und sie sich deshalb keinerlei Gedanken über dessen Behandlung machen. Bei anderen Steuerpflichtigen dagegen ist ein entsprechendes Problembewusstsein vorhanden, so dass sie sich häufig die Frage stellen, ob Kosten, die für ein vermietetes bzw. ein betrieblich genutztes Gebäude angefallen sind, als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren und somit über die Restnutzungsdauer abzuschreiben sind, oder ob die angefallenen Kosten als sofortiger Aufwand (als Betriebsausgaben (bei BV) oder Werbungs-kosten (bei PV)) behandelt werden müssen. Ob sich Steuerpflichtige diese Frage richtig beantwortet haben oder nicht, und sie somit die Kosten richtig behandelt haben, stellt sich bei Betrieben oft erst bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes heraus, bzw. bei Privatpersonen mit Zugang des Steuerbescheids. Sollte das Finanzamt dabei von der Ansicht des Steuerpflichtigen abweichen und gewisse Aufwendungen nicht als sofortigen Aufwand betrachten, kann dies für den Steuerpflichtigen oft erhebliche Steuernachzahlungen bedeuten, im schlimmsten Fall noch mit Zinszahlungen, für die nicht ordnungsgemäß abgeführten Steuern. ... Im 2. Abschnitt dieser Arbeit werden bestimmte Annahmen zu Grunde gelegt und notwendige Begriffe definiert, welche für diese Arbeit von Bedeutung sind. In den darauffolgenden Abschnitten 3. und 4. werden die unterschiedlichen Kriterien für die Einordnung von Gebäudekosten dargestellt und erläutert, und somit den Steuerpflichtigen ein besseres Verständnis für die Zuordnung angefallener Kosten unterschiedlichster Baumaßnahmen vermittelt, so dass der Steuerpflichtige die angefallenen Kosten eindeutig zuordnen kann. Im 5. Abschnitt werden die Erkenntnisse aus dieser Arbeit in einem „Prüfschema zur Kostenzuordnung“ zusammengefasst, so dass anhand dieses Prüfschemas die angefallenen Kosten für ein Gebäude systematisch zugeordnet werden können und bei den in der Praxis aufgewandten Kosten für bestimmte Baumaßnahem sofort und eindeutig gesagt werden kann, wie die Kosten zu behandeln sind, bzw. sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Finanzamt behandelt werden.