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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Öffentliches recht, insbesondere Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der heute erforderlichen Administrationsökonomie sind mitunter die Fälle der gewerblichen Grundstücksgeschäfte ein attraktives Prüfungsfeld, da sich für die Finanzverwaltung oft erhebliche Steuermehreinnahmen ergeben. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind grundsätzlich nur…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für Öffentliches recht, insbesondere Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der heute erforderlichen Administrationsökonomie sind mitunter die Fälle der gewerblichen Grundstücksgeschäfte ein attraktives Prüfungsfeld, da sich für die Finanzverwaltung oft erhebliche Steuermehreinnahmen ergeben. Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens sind grundsätzlich nur dann steuerbar, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb wieder veräußert werden (Nach der Rechtslage vor dem 01.01.1999: nicht mehr als zwei Jahre). Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG handelt, hier werden nämlich sämtliche Veräußerungsgewinne erfasst.1 Abzugrenzen ist also, ob ein Veräußerungsgeschäft dem gewerblichen oder dem privaten Grundstückshandel zuzuordnen ist. Der Beschluss des Großen Senates vom 10.12.2001 gibt auf viele Fragen diesbezüglich Antworten, lässt aber auch Antworten offen. Anhand dieser Seminararbeit soll gezeigt werden, inwieweit gewerblicher und privater Grundstückshandel voneinander abzugrenzen sind und in welchen Bereichen sich Probleme ergeben. Insbesondere soll dabei die Drei-Objekt- Grenze kritisch beleuchtet werden. Dazu wird in einem ersten Schritt der Beschluss des Großen Senates erläutert, eine Definition des gewerblichen Grundstückshandels anhand der allgemeinen und speziellen Merkmale sowie eine kurze Bezugnahme zum § 23 EStG sollen dann zum näheren Verständnis beitragen, bevor schließlich die Abgrenzung von privatem und gewerblichem Grundstückshandel unter besonderer Berücksichtigung der Drei -Objekt-Grenze sowie aktueller Fälle erfolgt. Ein grundlegendes Werk zu dieser Arbeit stellt die Abgrenzung von privaten und gewerblichen Grundstücksgeschäften von Axel Schmidt-Liebig2 dar, welches sich sehr detailliert mit der Abgrenzungsproblematik beschäftigt. Ferner lieferten vor allem Zeitschriftenartikel und Gerichtsurteile die nötige Übersicht über einen aktuellen Stand sowie Presseberichte über den neuesten Stand der Diskussion auf diesem Gebiet. 1 Vgl. Steuerberaterverband Schleswig-Holstein: Letzte Meldung - Großer Senat entscheidet zum gewerblichen Grundstückshandel, in: Verbandsnachrichten des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V., Heft 01/2002, Neumünster, 2002, S.32. 2 Vgl. SCHMIDT-LIEBIG, AXEL: Gewerbliche und private Grundstücksgeschäfte; Abgrenzung – Gestaltungsmöglichkeiten – Steuerliche Folgen – Rechtsprechungsübersicht, 4., neu bearbeitete und erheblich erweiterte Auflage, Bielefeld, 2002.