Ausgehend von dem Veranlassungsprinzip als tätigungsbezogenem Grundprinzip der Abgrenzung und dessen Konkretisierung durch den Fremdvergleichsgrundsatz analysiert die Arbeit die bisherige BFH-Rechtsprechung und diskutiert ausgewählte Fragestellungen der abkommensrechtlichen Betriebsstättengewinnabgrenzung. Es wird herausgearbeitet, dass sowohl dem Art. 7 OECD-MA als auch den sog. Betriebsstättenvorbehalten ein einheitlicher veranlassungsbasierter Abgrenzungsmaßstab zugrunde liegt, der an das spezifisch abkommensrechtliche Verständnis der Unternehmenstätigkeit anknüpft. Nach kommentarähnlicher Darstellung und Diskussion der Änderungen durch den Authorized OECD Approach (AOA) wird gezeigt, dass auch der dem AOA zugrunde liegende Abgrenzungsmaßstab veranlassungsbasiert ist, wenngleich es aufgrund der abweichenden Anknüpfung an Personalfunktionen im Einzelfall zu unterschiedlichen Zuordnungsergebnissen kommen kann. Zugleich werden Vorschläge für einzelne gesetzgeberische Nachbesserungen der Umsetzungsvorschrift des § 1 Abs. 5 AStG gemacht.
Die Autorin
Solvejg Glatz ist Richterin beim Niedersächsischen Finanzgericht in Hannover und derzeit abgeordnet an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo sie sich als wissenschaftliche Mitarbeiterin schwerpunktmäßig mit den verfassungsrechtlichen Verfahren aus dem Bereich des Einkommen- und Körperschaftsteuerrechts befasst.
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