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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: „‚Auf der Suche nach dem richtigen Gewinn’ ist festzustellen, dass es den Gewinn nicht gibt.“ Die Erfolgsgröße hängt stets vom betrachteten Bilanzzweck ab und unterscheidet sich in den Rechnungslegungsnormen, beispielsweise zwischen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Laut § 275 HGB wird das Ergebnis der GuV als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und stellt den Gewinn im…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: „‚Auf der Suche nach dem richtigen Gewinn’ ist festzustellen, dass es den Gewinn nicht gibt.“ Die Erfolgsgröße hängt stets vom betrachteten Bilanzzweck ab und unterscheidet sich in den Rechnungslegungsnormen, beispielsweise zwischen Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Laut § 275 HGB wird das Ergebnis der GuV als Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bezeichnet und stellt den Gewinn im Handelsrecht dar, der aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen einer Periode resultiert. Nimmt dieser positive Werte an, so führt er zur Erhöhung des Eigenkapitals, im Fall von Verlusten wird das Eigenkapital aufgezerrt. Aufgrund der Buchungssystematik stimmt das GuV-Ergebnis, der sog. Periodengewinn, mit der Eigenkapitaländerung laut Bilanz am Ende einer Periode überein. Trifft dieser Zusammenhang zu, so ist das Kongruenzprinzip, im Englischen clean surplus condition, erfüllt. Dieses Prinzip besagt, dass die Summe der Periodengewinne dem Totalgewinn eines Unternehmens entspricht. Im Handelsrecht das Kongruenzprinzip bis auf eine Ausnahme nahezu beachtet. In der internationalen Rechnungslegung resultiert die Eigenkapitaländerung einer Periode nicht allein aus dem Ergebnis der GuV, da nicht alle Aufwendungen und Erträge direkt in der GuV Berücksichtigung finden. Daher ist der Zusammenhang zwischen Gewinnermittlung laut GuV und der Eigenkapitalveränderung durchbrochen und das Kongruenzprinzip nicht mehr erfüllt. In der Praxis zeigt sich dieses am Sachverhalt Währungsumrechnungsdifferenzen - sowohl bei positiven als auch bei negativen - am deutlichsten. Diese werden erfolgsneutral im Eigenkapital „versteckt“ und nicht in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Dies ist nur einer von mehreren Sachverhalten, welcher zu Kongruenzverstößen führt. Folge derer ist die verzerrte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Dies muss keinesfalls so sein, denn einige Sachverhaltsdarstellungen können wahlweise, andere wiederum müssen erfolgsneutral erfasst werden. Daher liegt es am Abschlussersteller den „richtigen“ Gewinn auszuweisen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Abkehr vom clean surplus accounting anhand verschiedener Kongruenzdurchbrechungen mittels ausgewählter Kriterien aufzuzeigen und kritisch zu diskutieren. Fragen, warum eine Kongruenzdurchbrechung so bedeutend ist sowie welche Auswirkungen Kongruenzdurchbrechungen haben, werden in dieser Arbeit erörtert.