Personengesellschaften stehen im deutschen Steuerrecht im Rahmen des Transparenzprinzips im Spannungsfeld zwischen Einheits- und Trennungsprinzip. Auch im internationalen Kontext nehmen sie hinsichtlich ihrer unterschiedlichen zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung eine Sonderstellung ein. Im internationalen Zusammenhang lassen sich die bestehenden Besteuerungskonzeptionen im Wesentlichen dahingehend unterscheiden, dass sie die Steuersubjekteigenschaft der Personengesellschaft entweder annehmen oder negieren. Aus der zivilrechtlichen und der steuerrechtlichen Komplexität von Personengesellschaften resultieren vielfältige Qualifikationskonflikte, da bei dieser Gesellschaftsform kein einheitliches staatenübergreifendes Besteuerungskonzept existiert Hinsichtlich der Lösung von Qualifikationskonflikten herrscht Meinungsstreit. Die vertretenen Ansichten divergieren dahingehend, dass sie bezüglich der abkommensrechtlichen Einordnung der Personengesellschaft entweder eine staatenübergreifende Qualifikationsverkettung zwischen den beteiligten Staaten anordnen, oder aber eine autonome Abkommensanwendung des jeweiligen Anwendestaates vorschreiben. Aus dem Inhalt: Personengesellschaften im Zivilrecht Personengesellschaften im Steuerrecht Steuerliche Qualifikation ausländischer Rechtsgebilde Die Abkommensberechtigung der Personengesellschaft Fallkonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext