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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Georg-August-Universität Göttingen (Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee von der Verbindung zwischen Kriminalität und animalischen Körpern hielt Ende des 19. Jahrhunderts Einzug in mannigfaltige Wissensdisziplinen, so auch in die Kriminalanthropologie im Deutschen Kaiserreich. An diesem Punkt lassen sich die Fragen stellen, welche Strategien im kriminologischen Diskurs des 19. Jahrhunderts angewandt wurden, um einen Konnex zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Georg-August-Universität Göttingen (Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee von der Verbindung zwischen Kriminalität und animalischen Körpern hielt Ende des 19. Jahrhunderts Einzug in mannigfaltige Wissensdisziplinen, so auch in die Kriminalanthropologie im Deutschen Kaiserreich. An diesem Punkt lassen sich die Fragen stellen, welche Strategien im kriminologischen Diskurs des 19. Jahrhunderts angewandt wurden, um einen Konnex zwischen Verbrechen und körperlicher Abnormität ziehen zu können. Inwiefern wurde der „Verbrecherkörper“ kategorisiert und auf animalischen Entwicklungsstufen zurückgeführt? Welche Bedeutung spielten dabei rassistische Überlegungen? Es bleibt zu fragen, welchen Stellenwert biologistische Theorien in der Bekämpfung von menschlichem Gefahrenpotential einnahmen. Ziel dieser Arbeit soll es sein, herauszufinden, welche Vorstellungswelten über Delinquenz zu Ende des 19. Jahrhunderts in der Kriminalanthropologie existierten und wie sie mittels der zur Verfügung stehenden Erkenntnissysteme er-schlossen und diskursiv formierten wurden. Es soll dargelegt werden, welche Erklärungsmuster und Motivkomplexe in kriminalbiologischen Abhandlungen verwendet wurden, um ein kausales Verhältnis zwischen Kriminalität und Atavismus oder Degeneration herzustellen. Übergeordnet lassen sich die Thesen aufstellen, dass die Kriminalanthropologie des 19. Jahrhunderts kriminalistische, biologische, medizinische und sozialwissenschaftliche Diskurse über die Genese von kriminellen Identitäten vereinte. Dem zeitgenössischen Sicherheitsempfinden gemäß ermöglichte das Wissen, um die besonderen physiologischen Erscheinungen eines Menschen Aufschluss über seine delinquente Veranlagung zu geben. Die Naturalisierung der Körperlichkeit des Rechtsbrechers rückte in den Fokus der Betrachtung: Seine physische Verfasstheit konnte mittels biologistischer Systematiken erfassbar gemacht werden. Dichotome Kategorien, wie menschlich/tierisch, zivilisiert/ unzivilisiert sowie krank/gesund, wurden auf den delinquenten Leib übertragen. Sie trugen dazu bei, dass gesellschaftliche Wahrnehmungs- und Deutungsmuster von abnormen Körperbildern konstituiert und reproduziert werden konnten.
Autorenporträt
Universitärer Werdegang: 2010 - 2013 Bachelor-Studiengang Geschichtswissenschaft und Kulturanthropologie/ Europäische Ethnologie an der Georg-August-Universität Göttingen, Abschluss 1,0 mit Auszeichnung; 2013 - 2015, 2017 - 2018 Master-Studiengang Geschichtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen, Abschluss 1,0 mit Auszeichnung; Förderung: 2013 - 2014 Stipendiatin im Rahmen des "Deutschlandstipendiums"; 2012, 2014, 2017 Stipendiatin im Rahmen des "Niedersachsenstipendiums".