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Die meisten Menschen lesen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht. Dennoch schreibt § 305 Abs. 2 BGB die Möglichkeit zur Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung vor. Dieser Widerspruch ist Ausprägung des Informationsmodells, das versucht, den Empfänger von AGB durch Informationspflichten vor widrigen Klauseln zu schützen. Peter McColgan hinterfragt diese Schutzkonzeption mit Blick auf ihre Effektivität sowie ihre dogmatischen Grundlagen. Dabei wird deutlich, dass zwar Einigkeit über das Ob einer AGB-Kontrolle besteht, das Wie der Inhaltskontrolle jedoch nicht zwingend ist. Insbesondere ist…mehr

Produktbeschreibung
Die meisten Menschen lesen allgemeine Geschäftsbedingungen nicht. Dennoch schreibt § 305 Abs. 2 BGB die Möglichkeit zur Kenntnisnahme als Einbeziehungsvoraussetzung vor. Dieser Widerspruch ist Ausprägung des Informationsmodells, das versucht, den Empfänger von AGB durch Informationspflichten vor widrigen Klauseln zu schützen. Peter McColgan hinterfragt diese Schutzkonzeption mit Blick auf ihre Effektivität sowie ihre dogmatischen Grundlagen. Dabei wird deutlich, dass zwar Einigkeit über das Ob einer AGB-Kontrolle besteht, das Wie der Inhaltskontrolle jedoch nicht zwingend ist. Insbesondere ist die aktuelle Rechtsgestaltung nicht mit einer Rückbindung der AGB-Kontrolle in der ökonomischen Analyse des Rechts vereinbar. Der Autor kritisiert diesen fehlenden Grundlagenbezug und arbeitet Alternativen heraus. Dabei konzentriert er sich auf drei Hauptfelder der AGB-Kontrolle: Die Einbeziehungsvoraussetzungen, das Transparenzgebot sowie die AGB-Kontrolle im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King's College London; 2013 Erstes Staatsexamen; 2019 Promotion; 2020 Zweites Staatsexamen; aktuell Habilitand amLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik der Humboldt-Universität zu Berlin, bei Prof. Dr. Gerhard Wagner LL.M. (University of Chicago).

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Autorenporträt
Geboren 1987; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin und am King's College London; 2013 Erstes Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik der Humboldt-Universität zu Berlin; LL.M. (University of Chicago); 2019 Promotion; seit 2018 Referendar am Kammergericht, aktuell Wahlstation bei FangDa Law in Shanghai.