Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europas - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 2,00, FernUniversität Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff „Absolutismus“, vom Lateinischen "losgelöst“, „uneingeschränkt", bedeutet in der Geschichtsschreibung einerseits eine frühneuzeitliche Staats‐ und Herrschaftsform, in der alle Macht im Staat von der regierenden, aus eigener Machtvollkommenheit agierenden Person des Landesherrn und ohne oder mit eingeschränkter Beteiligung anderer im Staat gegebener politischer Kräfte ausgeübt wurde. Allerdings wird in der neueren Forschung die überkommene Auffassung von der ungeteilten und unteilbaren politischen Macht des absoluten Herrschers unter Ausschluss aller anderen politischen Kräfte als eine historisch gegebene Tatsache in Frage gestellt bzw. widerlegt. Die in der Historiografie bis in die zweite Hälfte das 20. Jahrhunderts einstimmig geltende Auffassung von Absolutismus als einer Herrschaftsform, die den Landesfürsten als alleinigen Besitzer der Staatsgewalt erkennt, hat sich in keinem der damaligen europäischen Staaten in der postulierten reinen Form vollzogen. Richtiger ist es deshalb anzunehmen, dass im absolutistischen Zeitalter die Bestrebungen der einzelnen Monarchen, die politische Macht auf sich allein zu vereinen, stets auf mehr oder weniger starke Widerstände seitens der ständischen Kräfte trafen, was in Wirklichkeit unterschiedlich stark geprägte Einschränkungen der politischen Spielräume des absoluten Herrschers in der jeweiligen Monarchie zur Folge hatte. Diese Machtverhältnisse variierten nicht nur von Staat zu Staat, sie veränderten sich auch im Laufe des absolutistischen Zeitalters, was, wie wir sehen werden, deutlich in den staatstheoretischen Konzeptionen der hier behandelten Autoren zum Vorschein kommt.