Begriff und Reichweite des Verbots aufeinander abgestimmten Verhaltens (§ 25 I GWB a. F.) haben durch die Neufassung des GWB im Rahmen der Sechsten Kartellgesetznovelle eine neue Aktualität erfahren. Zentrales Problem bleibt dabei die Beurteilung des sogenannten bewussten Parallelverhaltens. Carsten Witter entwickelt rechtlich handhabbare Kriterien, um wettbewerbswidrige Verhaltensabstimmungen von rein marktmäßigen Vorgängen abzugrenzen und bestehende Nachweisprobleme zu lösen. Der Autor zeigt, dass bewusstes Parallelverhalten eine Unternehmensstrategie zur Abstimmung von Wettbewerbsparametern ist und daher als aufeinander abgestimmtes Verhalten betrachtet werden muss.
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