Der EuGH betont seit dem Urteil Kadi wiederholt, dass völkerrechtliche Verpflichtungen nicht die Verfassungsgrundsätze des Unionsrechts beeinträchtigen können. Ausgehend von der Analyse der Rechtsprechung untersucht die Arbeit diese bisher konturarmen Verfassungsgrundsätze des Unionsrechts. Der Fokus liegt dabei auf der abweichungsfesten Wirkung gegenüber völkerrechtlich determinierten Unionsrechtsakten und völkerrechtlichen Verträgen der Union. Basierend auf den Ergebnissen werden einzelne Verfassungsgrundsätze herausgearbeitet. Ein Vergleich zeigt zudem deutliche Gemeinsamkeiten des Konzepts mit ordre public Vorbehalten. Die Skizzierung der Rolle der Verfassungsgrundsätze bei der Lösung aktueller Fragestellungen rundet die Arbeit ab.
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