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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Publizitätspflichten werden ständig geändert und ausgeweitet, so dass Emittenten einem ständig komplexer werdenden Regelwerk konfrontiert sind. Seit dem 03.07.2016 gelten für Unternehmen, die Finanzinstrumente emittiert haben, neue Regelungen zur Ad-hoc-Publizität am Kapitalmarkt. Die Ad-hoc Publizität ist Teil einer umfassenden Informationstransparenz bei kapitalmarktnahen Unternehmen und ergänzt die Regelpublizität. Nach Art 17 Absatz 1 MAR müssen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 2,0, Universität Augsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Publizitätspflichten werden ständig geändert und ausgeweitet, so dass Emittenten einem ständig komplexer werdenden Regelwerk konfrontiert sind. Seit dem 03.07.2016 gelten für Unternehmen, die Finanzinstrumente emittiert haben, neue Regelungen zur Ad-hoc-Publizität am Kapitalmarkt. Die Ad-hoc Publizität ist Teil einer umfassenden Informationstransparenz bei kapitalmarktnahen Unternehmen und ergänzt die Regelpublizität. Nach Art 17 Absatz 1 MAR müssen Emittenten von Finanzinstrumenten Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, so bald wie möglich veröffentlichen. Meldet ein Unternehmen ad-hoc-publizitätspflichtige Insiderinformationen gar nicht, zu spät, falsch oder nur unvollständig, so wird die Aufsicht aktiv und es drohen Sanktionen. Daher muss sich der Emittent fragen, wie in seinem Unternehmen ein gesetzeskonformes Verhalten im Hinblick auf die komplexe Ad-hoc-Publizitätsplicht sichergestellt werden kann. In der Literatur und Rechtsprechung heißt es dazu, dass der Emittent „organisatorische Vorkehrungen“ zur Sicherstellung eines gesetzeskonformen Verhaltens getroffen haben muss. Ein für den Emittenten weiterer wichtiger Aspekt sind auch die Reaktionen der weiteren Marktteilnehmer auf seine Ad-hoc-Mitteilungen. Eine ordnungsgemäße und vor allem rechtzeitige Ad-hoc-Publizität gem. Art 17 MAR bzw. § 15 WpHG a. F. gehört zu den wichtigsten Compliance-Aufgaben. Compliance umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen, um das rechtmäßige Verhalten aller Unternehmen, ihrer Organmitglieder, ihrer nahen Angehörigen und der Mitarbeiter im Blick auf alle gesetzlichen Gebote und Verbote zu gewährleisten. Informationen, denen ein rechtliches Risiko inne-wohnt, sind sog. compliance-relevante Informationen. Hinsichtlich des Kapitalmarktrechts fallen hierunter primär Insiderinformationen nach Art 7 MAR, an die weitere Plichten wie die Ad-hoc-Publizität gem. Art 17 MAR geknüpft sind. Als Resultat muss der Emittent die Geschehnisse innerhalb und außerhalb des Unternehmens ständig im Blick haben, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß nachkommen wollen. Unsere Arbeit verfolgt das Ziel die Auswirkungen der Ad-hoc-Publizität auf den Kapitalmarkt darzustellen. Zum einen werden die Auswirkungen der Ad-hoc-Publizitätspflicht auf die Unternehmensorganisation des Emittenten als Teil des Kapitalmarktes behandelt, zum anderen werden die Reaktionen der weiteren Kapitalmarktteilnehmer auf Veröffentlichungen im Hinblick auf die Ad-hoc-Publizität analysiert.