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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Orientalisches Seminar), Veranstaltung: Master-Seminar: Ehe und Familie im Islam, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind einige Spezifika des islamischen Familienrechts von Indonesien in der Kompilasi Hukum Islam (KHI) von 1991 sowie die ethnischen Gruppe der Minangkabau in ihrem Sozialsystem als Beispiel einer regionalen Variante islamischer Familienstrukturen. Die Minangkabau bezeichnen sich als orthodoxe Muslime und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Orientalistik / Sinologie - Islamwissenschaft, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Orientalisches Seminar), Veranstaltung: Master-Seminar: Ehe und Familie im Islam, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Arbeit sind einige Spezifika des islamischen Familienrechts von Indonesien in der Kompilasi Hukum Islam (KHI) von 1991 sowie die ethnischen Gruppe der Minangkabau in ihrem Sozialsystem als Beispiel einer regionalen Variante islamischer Familienstrukturen. Die Minangkabau bezeichnen sich als orthodoxe Muslime und erhalten gleichzeitig ein traditionelles matrilineares Erbrecht aufrecht, welches sie zum Forschungsgegenstand zahlreicher Disziplinen hat werden lassen. Diese Arbeit nun widmet sich besonders dem Charakteristikum des indonesischen Familienrechts, ein Produkt der Beziehung und Wechselwirkung zweier sich begegnender Systeme zu sein, dem Gewohnheitsrecht der traditionellen Normen auf der einen und dem islamischen Recht auf der anderen Seite. In Anbetracht der Tatsache, dass der Islam erst relativ spät nach Indonesien fand und bei seinem Ankommen bereits von synkretistischen Elementen geprägt war, gilt es, der Frage nach dem gegenseitigen Einfluss des Gewohnheitsrechts und des islamischen Rechts in seiner Auswirkung auf Lebenspraxis und moderne Gesetzgebung im Bereich der Familie zu untersuchen. Nach einer knappen Einführung in die Rolle des Gewohnheitsrechts aus klassisch-islamischer Sicht werden also im dritten Kapitel jene Spezifika eingeordnet und analysiert. Nach dem anschließenden Zwischenfazit soll es im darauffolgenden Kapitel um die konkrete Lebenspraxis der Minangkabau, die Darstellung und Analyse deren Ehe- und Familienstrukturen gehen. Es sei an dieser Stelle klargestellt, dass West-Sumatra und die Minangkabau natürlich nicht repräsentativ für Indonesien stehen können. Im Pancasila-Staat Indonesien gibt es eine Vielzahl an religiösen, ethnischen und sozialen Gruppierungen. Die Besonderheit der Minangkabau jedoch, als überzeugte Muslime bis heute ein matrilineares System beizubehalten, weckt das Interesse des Islamwissenschaftlers. Die Beziehung von ÝÁdÁt und islamischem Recht ist hier ebenso von höchster Bedeutung. Ziel dieser Arbeit ist also des Weiteren, der Bandbreite und Vielfalt des Themenkomplexes Ehe und Familie im Islam Rechnung zu tragen.