Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Universität Siegen (Fachbereich 5 Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Seminar zur Betrieblichen Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die Änderungen der einkommensteuerlichen Verlustverrechnung, wie sie sich aus den letzten Steuerreformen, v. a. durch das "Korb-II" Gesetz 1 ergeben haben, untersucht. Allerdings bleiben in dieser Arbeit die Konsequenzen die sich für zusammenveranlagte Ehegatten (§§ 26, 26b EStG) ergeben außen vor. 2 Die durch dieses Gesetz ergangenen Änderungen bei der Einkommensteuer wurden im Vorfeld viel diskutiert und bis zum Ende höchst umstritten, weshalb das Gesetz auch erst kurz vor dem Jahreswechsel im Vermittlungsausschuss verabschiedet wurde. Ganz besonders umstritten war dabei die Mindestbesteuerung. 3 Um die Auswirkungen dieser Änderungen zu untersuchen, werden zunächst die allgemeinen Grundlagen der Verlustverrechnung dargestellt. Dazu wird der Verlust-Begriff im Steuerrecht ausgeführt, um dann die Verlustverrechnung in den Grundzügen zu erläutern. Zur Verlustverrechnung gehören der innerperiodische Verlustausgleich, sowie der Verlustabzug. Beim interperiodischen Verlustabzug kann der Verlustrück- sowie der Verlustvortrag unterschieden werden. Nachdem dann die Grundlagen erläutert wurden, wird im Anschluss daran kurz die alte Rechtslage, sowohl vor dem StEntlG 99/00/02 4 , als auch danach, dargestellt. Um die nachfolgende Untersuchung der Änderungen durch das "Korb-II" - G esetz zu verstehen, wird die Rechtslage durch das StEntlG 99/00/02 etwas ausführlicher untersucht. Dabei wird v. a. auf die verschärfte Beschränkung der Verlustverrechnung in den §§ 2 Abs. 3 und 10d EStG a. F., mit dem Ziel der Einführung einer Mindestbesteuerung, eingega ngen. Im Schwerpunkt dieser Arbeit steht dann die Analyse der Änderung der Verlustverrechnung durch das "Korb-II" - Gesetz, wobei hier sowohl die Gründe für die erneute Änderung der Verlustverrechnung, sowie die tatsächlichen Änderungen der entsprechenden Vorschriften (v. a. der §§ 2 Abs.3 und 10d EStG) dargestellt werden.
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