Die Lockerung des ärztlichen Fernbehandlungsverbots wird als Meilenstein auf dem Weg zu einem digitale(re)n Gesundheitssystem angesehen. Doch wie weit ist der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt seit der Änderung der ärztlichen Berufsordnung einschränkbar und für welche Bereiche besteht noch (weiterer) Reformbedarf? Alena Herkenrath erläutert und analysiert sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen einer ausschließlichen Fernbehandlung: von der rechtlichen Einordnung des Fernbehandlungsvertrags, den Fallstricken bei der Werbung für Fernbehandlungen, Möglichkeiten der Abgabe und Verschreibung fernverordneter Arzneimittel und dem Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis hin zu der Frage der Zulässigkeit der Selbstbestimmungsaufklärung über Fernkommunikationsmedien. Genauer betrachtet werden auch die Haftungsgefahren und datenschutzrechtlichen Anforderungen, die den fernbehandelnden Arzt betreffen. Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; 2018 Erstes Juristisches Staatsexamen; LL.M. (Medizinrecht), Universität Düsseldorf; externe Doktorandin am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Privat- und Verfahrensrecht der HHU; Rechtsreferendariat am OLG Köln; 2022 Promotion und Zweites Juristisches Staatsexamen; Rechtsanwältin in Köln.
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