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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Fragen wie sich die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus zum 01.01.2020 verändert, welche Auswirkungen dies auf die klinische Leistungserbringung im Allgemeinen und der pflegerischen Leistungserbringung im Speziellen hat als auch welche künftigen Entwicklungswege der Vergütungssystematik bereits definiert bzw. antizipierbar sind. Um die Bedeutung der veränderten Finanzierungsbedingungen abschätzen zu können, aber…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Pflegewissenschaft - Pflegemanagement, Note: 1,3, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit behandelt die Fragen wie sich die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus zum 01.01.2020 verändert, welche Auswirkungen dies auf die klinische Leistungserbringung im Allgemeinen und der pflegerischen Leistungserbringung im Speziellen hat als auch welche künftigen Entwicklungswege der Vergütungssystematik bereits definiert bzw. antizipierbar sind. Um die Bedeutung der veränderten Finanzierungsbedingungen abschätzen zu können, aber auch um die Vergütungsprinzipien der nicht ausgliederungsfähigen Kosten verständlich zu machen, werden zunächst die Grundprinzipien der Vergütung von Krankenhausleistungen im DRG-System behandelt. Dabei wurde der Schwerpunkt auf die Vergütung pflegerischer Leistungen gelegt. Im folgenden Abschnitt werden dann die neuen Normen der Pflegepersonalkostenfinanzierung beschrieben und deren Auswirkungen auf das klinische Leistungsgeschehen beleuchtet. In diesem Zusammenhang ergeben sich wiederholt Hinweise auf die bereits verankerten künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Systems, die durchaus auch Entwicklungschancen für den Stellenwert der Pflege im Erlösgeschehen beinhalten. Die zum 01.01.2020 in Kraft getretene Ausgliederung der „Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen“ (§ 17b Abs. 4 KHG) hat den Gesundheitssektor in erheblichem Maße in Bewegung gesetzt. Die Herauslösung eines wesentlichen Teils der Kosten von Krankenhausbehandlung aus dem DRG-System stellt unmittelbar die Frage nach der Zukunft der Finanzierung von Krankenhausleistungen in Deutschland. Vereinzelt wird bereits der Einstieg in den Ausstieg aus dem DRG-System beschworen. Pflege redet inzwischen wieder ganz selbstverständlich über die Rückkehr zum Selbstkostenerstattungsprinzip.
Autorenporträt
Raffael Schmidt ist seit 2009 als stellvertretender Pflegedirektor im Immanuel Klinikum Bernau Herzzentrum Brandenburg tätig. Zuvor leitete er die Rettungsstelle im gleichen Kinikum. Seine pflegerische Laufbahn begann mit dem Zivildienst, den er als Pflegehelfer in einem Seniorenheim leistete. Anschließend arbeitete er mehrere Jahre als Pflegehelfer in einem weiteren Seniorenheim und einem städtischen Klinikum, bevor er 1994 eine Ausbildung zum Krankenpfleger begann, die er 1997 erfolgreich abschloss. Von 2000 bis 2002 absolvierte er die Weiterbildung zur "Pflegefachkraft für leitende Funktionen in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen. 2006 qualifizierte er sich zur Verband- und Gipsfachkraft in der Gesundheitswirtschaft. 2007 - 2008 nahm er an einem Fernlehrgang "Emergency Management - Schnittstelle Notaufnahme" teil. 2016 schloss er ein Fernstudium an der Hamburger Fern-Hochschule ab und erwarb den Titel "Diplom-Pflegewirt".