Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Lokale Demokratie im Wandel, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Argument, in Städten und Gemeinden gebe es keine christlich- oder sozialdemokratischen Bürgersteige, wurde lange Zeit grundsätzlich zwischen der Kommunal- und der „großen“ Bundespolitik unterschieden. Diese Unterscheidung hatte auch zur Folge, dass die kommunalen Vertretungen nicht wie Bundestag und Landtage als Parlamente, sondern als Verwaltungsorgane betrachtet wurden. Diese Einordnung von Kommunalvertretungen erscheint insbesondere im Hinblick auf die Tatsache verwunderlich, dass alle deutschen Kommunalverfassungen der kommunalen Vertretungskörperschaft grundlegende politische und administrative Entscheidungen und damit weit mehr als bloße exekutive Aufgaben zuweisen. Der um diese Kategorisierung schon seit den 70er Jahren geführte normative Streit, der auch Gegenstand dieser Arbeit ist, erscheint auf den ersten Blick als rein akademische Fragestellung ohne erkennbare praktische Bedeutung. Doch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Gemeinden beispielsweise rund zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen tätigen und etwa achtzig Prozent aller Bundes- und Landesgesetze ausführen , ist es sinnvoll, die Entscheidungsstrukturen und Mechanismen sowie die entsprechenden Akteure auf kommunaler Ebene zu identifizieren und ihre Beziehungen unter einander zu analysieren. Dabei macht es einen Unterschied, ob die zumindest formal maßgebliche Institution Gemeindevertretung nach parlamentarischen Grundsätzen ähnlich den staatlichen Parlamenten funktioniert oder ob die Interaktionen zwischen Gemeindevertretung und Verwaltung ignoriert und Kommunalpolitik als etwas Einheitliches und Konfliktfreies betrachtet wird. Auch für die Analyse des Einflusses von Interessengruppen auf kommunaler Ebene ist es wesentlich, den politischen Charakter von Kommunalvertretungen zu erkennen. Darüber hinaus wirft die Analyse von Kommunalvertretungen ganz grundsätzliche Fragen zur ihrer Stellung im Verfassungs- und Verwaltungssystem der Bundesrepublik Deutschland auf. Im Folgenden werde ich zunächst die Stellung der Gemeinden im deutschen Verfassungssystem darstellen, um dann speziell auf die baden-württembergische Kommunalverfassung einzugehen. Daran schließt sich eine Gegenüberstellung der Argumente an, die für beziehungsweise gegen Kommunalvertretungen als Parlamente sprechen. In Punkt 5 werden diese Argumente dann am Beispiel Stuttgart empirisch geprüft und in den Schlussbemerkungen zusammengefasst und bewertet.