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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Fall-/Projekt-Studien zu Unternehmensteuerrecht und Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmensteuerreform ist ein Bestandteil des Koalitionsvertrags vom 11.November 2005 zwischen CDU/CSU und SPD. Laut diesem sollte im Rahmen der Reform eine weitgehend rechtsform- und finanzierungs- neutrale Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften eingeführt werden. Am 01.02.2007 wurde der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Fall-/Projekt-Studien zu Unternehmensteuerrecht und Abgabenordnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmensteuerreform ist ein Bestandteil des Koalitionsvertrags vom 11.November 2005 zwischen CDU/CSU und SPD. Laut diesem sollte im Rahmen der Reform eine weitgehend rechtsform- und finanzierungs- neutrale Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften eingeführt werden. Am 01.02.2007 wurde der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform fertig gestellt, welches in allen zentralen Punkten dem am 14.11.2006 vorgestellten Eckpunktepapier der Koalitionsparteien entspricht. Die Bundesregierung stimmte am 14.03.2007 dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu. Daraufhin bezog das Plenum des Bundesrats am 11.05.2007 Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Am 23.05.2007 wurden Verbesserungsvorschläge des Bundestagsfinanzausschusses zum Gesetzentwurf aufgenommen und wenige Tage später (25.05.2007) wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 06.07.2007 zu und die Gesetzesänderung wurde am 17.08.2007 im BGBl I S.1912 ff. verkündet. Gem. Artikel 14 Abs. 1 ist das Gesetz am 18.08.2007 in Kraft getreten. Den Gesetzesbeschluss der Bundesregierung mit den vollständigen Änderungn im Einkommensteurrecht finden Sie im Anhang! 1.2 Problemstellung Das Bundesfinanzministerium sieht das Unternehmensteuerreforgesetz 2008 als Lösung folgender Probleme : •Die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften und ertragsstarken Personenunternehmen ist im Vergleich mit den übrigen Staaten der EU hoch. •Wettbewerbsnachteil des Standorts Deutschlands aufgrund hoher Steuern bei der Standortwahl von nationalen und internationalen Investoren. •In Deutschland ansässige Unternehmen versuchen ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge in Länder mit niedrigerer Steuerbelastung zu verlagern, z.B. durch Vergabe von grenzüberschreitenden Krediten. Dadurch entgehen dem Staat Steuereinnahmen in Milliarden Höhe. •Private Haushalte versuchen ähnlich wie Unternehmen Kapital ins Ausland zu transferieren, um der Besteuerung in Deutschland auszuweichen.