Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität des Saarlandes, Veranstaltung: Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurde u. a. folgendes vereinbart: „Deutschland muss auch in Zukunft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Deshalb werden wir in dieser Legislaturperiode zum 01. Januar 2008 das Unternehmensteuerrecht grundlegend fortent-wickeln und international wettbewerbsfähige Steuersätze realisieren.“ Mit dem UntStRefG2008 soll der Investitionsstandort Deutschland attraktiver gemacht und die Steuerbelastung ins europäische Mittelfeld gebracht werden. Außerdem sollen inländische Un-ternehmen von der Abwanderung abgehalten werden. Die nominale Belastung bei Kapitalgesell-schaften soll von 38,65 % auf 29,83 % verringert und dadurch das fiskalische Interesse der Unter-nehmen an einer Verlagerung der in Deutschland erwirtschafteten Erträge ins Ausland vermindert werden. Zudem sollen die Einführung einer Zinsschranke bei der Körperschaftsteuer sowie die Modifikation der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer ebenfalls die Verlagerung von Steuer-substrat ins Ausland erschweren. Dies soll dazu führen, dass trotz sinkendem Steuersatz das Steueraufkommen steigt. Aus Haushaltsgründen steht der Bruttoentlastung von 30 Milliarden Euro eine Gegenfinanzierung von 25 Milliarden € gegenüber. Weiterhin sollen Gestaltungsmöglichkeiten und Umgehungstatbestände zu Lasten des Fiskus in Deutschland eingedämmt bzw. minimiert werden, so dass diese Unternehmensteuerreform eine Investition in und für den Standort Deutschland ist. Am 25.05.2007 hat der Bundestag die Unternehmensteuerreform 2008 beschlossen und am 06.07.2007 wurde diese vom Bundesrat verabschiedet . Neben einer Steuersatzsenkung und einer ab 2009 anzuwendenden Abgeltungssteuer sieht sie weitere essentielle Neuerungen des Steuer-rechts für Unternehmen und Privatpersonen vor. Als Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und als Gegenfinanzierung zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % wurde dabei die sog. Zinsschranke eingeführt. Die Zinsschranke soll Unternehmen einen Anreiz geben, Gewinne nach Deutschland zurückzuverlagern und auch hier zu versteuern.