Das Rechtsgebiet des Medizinstrafrechts hat sich in den letzten Jahrzehnten rasant entwickelt. Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein veranstaltet mit dem Düsseldorfer Institut für Rechtsfragen der Medizin jährlich den Düsseldorfer Medizinstrafrechtstag. Die Beiträge des 14. Medizinstrafrechtstages werden in diesem Tagungsband der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Inhaltlich beleuchten sie aktuelle Entscheidungen und Tendenzen im Medizinstrafrecht, Tendenzen zu einer Ausweitung der Vorsatzstrafbarkeit im Medizinstrafrecht, die strafrechtliche Verantwortung der Klinikleitung und ihre krankenhausrechtlichen Grundlagen, die Auslegung und Legitimation des § 216 StGB, Public-private-Partnership im Bereich der Strafverfolgung sowie Verteidigungsstrategien in Verfahren wegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen.
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