Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 14 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Medizinrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Der Status-quo des Arzthaftpflichtrechts in Deutschland Eine Darstellung der verschiedenen Reformansätze des geltenden Arzthaftpflicht- rechts macht es notwendig, das aktuelle System der privatrechtlich gestalteten Arzthaftung in Deutschland vorab kurz zu skizzieren. I. Grundlagen der Haftung Die Haftung des Arztes ergibt sich aus positiver Vertragsverletzung und wegen unerlaubter Handlung (Delikt). 1) Haftung aus pVV des Arztvertrages Die vertragliche Haftung eines Arztes bzw. eines Krankenhausträgers wird durch einen Behandlungsfehler begründet. Ein rechtswidriges und schuldhaftes Vorgehen contra legem artis hat einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung zur Folge. Im Rahmen dieser vertraglichen Einstandspflicht haftet der freipraktizierende Arzt gem. § 278 BGB für die schuldhafte Pflichtverletzung der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, wie z.B. des Praxispersonals. Begibt sich der Patient in ein Krankenhaus zur Behandlung, so kommt es darauf an, wie die Rechtsbeziehung zwischen dem Patienten, den beteiligten Ärzten und dem Krankenhausträger gestaltet wurden, d.h. wer für die Gehilfen nach § 278 haftet.