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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht - Anderes, Note: 2,0, Technische Universität Chemnitz, Veranstaltung: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Grundsatz der Gemeindeordnungen sind Kommunen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, die dazu befugt sind regionale Angelegenheiten nach den gesetzlichen Maßstäben selbst zu ordnen und zu verwalten: Sie sind juristische Personen, das heisst Träger öffentlicher und privater Rechte und Pflichten. Ihr Hoheitsbereich erstreckt sich auf einen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Oeffentliches Recht - Anderes, Note: 2,0, Technische Universität Chemnitz, Veranstaltung: Öffentliches Wirtschaftsrecht, 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Grundsatz der Gemeindeordnungen sind Kommunen Gebietskörperschaften öffentlichen Rechts, die dazu befugt sind regionale Angelegenheiten nach den gesetzlichen Maßstäben selbst zu ordnen und zu verwalten: Sie sind juristische Personen, das heisst Träger öffentlicher und privater Rechte und Pflichten. Ihr Hoheitsbereich erstreckt sich auf einen bestimmten Teil des Staatsgebiets. Die Kommunen verfolgen im öffentlichen Interesse sozial-, gesellschafts-, kultur- und wirtschaftspolitische Zwecke. Für die Bürger werden bestimmte Leistungen erbracht oder öffentliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Der Begriff der Daseinsvorsorge fasst die vielfältigen Funktionen unter einem Oberbegriff zusammen und ist mittlerweile allgemein anerkannt. Doch welche Möglichkeiten und Grenzen der wirtschaftlichen Betätigung stehen den Kommunen dabei offen? Inwieweit können private Anbieter aber auch die Unternehmen der Gemeinden den Rechtsschutz anwenden? Welche rechtlichen Organisationsformen kommunaler Unternehmen sind möglich? Im Folgenden wird auf diese Thematik eingegangen und der rechtliche Gestaltungsspielraum verdeutlicht. Zudem werden einige Beispiele der wirtschaftlichen Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand näher dargestellt. Anhand der Chemnitzer Aktiengesellschaft, welche ein privatrechtliches Unternehmen der Stadt Chemnitz ist, wird die Anwendbarkeit grundrechtlicher und kommunalrechtlicher Gesetze erläutert. Eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse rundet die Arbeit ab.

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