Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 15 Punkte, Philipps-Universität Marburg (Institut für Öffentliches Recht), Veranstaltung: Seminar im öffentlichen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die finanzverfassungsrechtlichen Vorschriften des X. Grundgesetzabschnitts geben seit jeher Anlass für Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern einerseits, als auch im Verhältnis der Länder untereinander. Besondere öffentliche Beachtung im System der bundesstaatlichen Finanzordnung findet dabei der Länderfinanzausgleich. Sein Volumen stieg seit dem Beitritt der neuen Bundesländer in das Ausgleichssystem kontinuierlich von umgerechnet 5, 7 Mrd. EUR im Jahr 1995 auf zuletzt 9, 0 Mrd. EUR. Dies sorgt vor allem bei den wenigen Geberländern für reichlich Unmut. Da der Länderfinanzausgleich indes nur einen Ausschnitt aus dem grundgesetzlichen Finanzausgleichssystem darstellt, dem verschiedene Regelungen vorgeschaltet sind, beschränken sich die Probleme, wie auch die finanziellen Auswirkungen nicht allein auf ihn. Das Bundesverfassungsgericht hat sich den Problematiken des Finanzausgleichs - einschließlich des Länderfinanzausgleichs - in bislang fünf Verfahren gewidmet, dem ersten bereits drei Jahre nach Inkrafttreten des GG. Das gleichwohl noch Änderungsbedarf besteht zeigt ein aktuell anhängiges Verfahren beim obersten deutschen Gericht : gemeinsam haben die bayerische Staatsregierung und die hessische Landesregierung am 25. März 2013 einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe eingereicht, mit dem sie die Feststellung der Unvereinbarkeit zahlreicher einfachgesetzlicher Normen des Maßstäbegesetzes, sowie des Finanzausgleichsgesetzes mit dem den Länderfinanzausgleich wiedergebenden Art. 107 II GG beantragen. Handlungsbedarf besteht aber auch deshalb, weil ab dem Jahr 2020 die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, sowie der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden müssen. Geschuldet ist dies dem Umstand, dass neben dem Maßstäbe- und Finanzausgleichsgesetz auch der Solidarpakt II, der eine finanzielle Unterstützung des Bundes an die neuen Länder darstellt, am 31.12.2019 ausläuft . Zudem greift für die Länder zu Beginn des Jahres 2020 ein strukturelles Neuverschuldungsverbot, das i.R.d Föderalismusreform II (2009) beschlossen wurde. Zu den Themeninhalten, denen sich die Arbeit äußert zählen: - die geschichtliche Entwicklung des Finanzausgleichssystems - die Funktionsweise des Länderfinanzausgleichs - die (aktuell) geäußerte Kritik am Länderfinanzausgleich - die in Politik und Wirtschaft diskutieren Reformoptionen - ein Ausblick über mögliche weitere Entwicklungen
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