Bei einer Ehescheidung erfolgt regelmässig eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Befindet sich im ehelichen Vermögen eine Liegenschaft, gilt es in Bezug auf das Grundeigentum neben der Zuweisung bzw. Liquidation des (gemeinschaftlichen) Eigentums, die Ersatzforderungen unter den beteiligten Gütermassen und allfällige Mehrwerte resp. Minderwerte zuzuteilen. Weil die Liegenschaft regelmässig einen grösseren Teil des ehelichen Vermögens ausmacht, kann das Resultat der Liegenschaft in der güterrechtlichen Auseinandersetzung einen massgebenden Einfluss auf die gesamten Ansprüche der Ehegatten bei der Scheidung haben. Die vorliegende Dissertation zeigt die verschiedenen Optionen bei Allein-, Mit- oder Gesamteigentum und deren Folgen in den drei Güterständen auf.