Die Datenschutz-Grundverordnung hat zahlreiche neue Anforderungen an die Praxis gebracht. Detailreichtum und Detailtiefe verlangen besondere Maßnahmen in Unternehmen. Das gilt für den Datenschutz allgemein, aber im Besonderen gerade für den Datenschutz der Mitarbeiter. Hier empfiehlt sich der Aufbau eines Datenschutz-CMS. Umfangreiche Praxistipps helfen bei der Gestaltung und Umsetzung der vielfältigen Anforderungen des Datenschutzrechts. In Geschäftsprozesse eingebundene Datenschutz-Maßnahmen entsprechen der nun deutlich gestiegenen Verantwortung der Unternehmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. So kann den in gravierenden Fällen drohenden Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten, im vorangegangenen Geschäftsjahr weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens effektiv entgegengewirkt werden. Autoreninfo: Jan Feuerhake ist als Rechtsanwalt bei Taylor Wessing im Bereich Technology/Media/Telecocommunications tätig. Dr. Christian Schefold (LL.M.) ist Rechtsanwalt bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons in Berlin mit dem Schwerpunkt Corporate & Compliance.
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