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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Fachhochschule Kaiserslautern (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein Tag vergeht an dem der Begriff Mittelstand nicht in der Presse zu lesen ist. Wer oder was ist aber der Mittelstand? Trotz der Alltäglichkeit des Begriffs ist es schwer ihn zu definieren. Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da bei Diskussionen um die deutsche Wirtschaft jedoch kaum ein Schlagwort so häufig verwendet wird, ist es außerordentlich wichtig,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1,7, Fachhochschule Kaiserslautern (Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum ein Tag vergeht an dem der Begriff Mittelstand nicht in der Presse zu lesen ist. Wer oder was ist aber der Mittelstand? Trotz der Alltäglichkeit des Begriffs ist es schwer ihn zu definieren. Für den Begriff Mittelstand gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da bei Diskussionen um die deutsche Wirtschaft jedoch kaum ein Schlagwort so häufig verwendet wird, ist es außerordentlich wichtig, nach der jeweils zugrunde liegenden Definition zu fragen. Hierzulande am bekanntesten und gebräuchlichsten sind die Definitionen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) sowie die der Europäischen Union (Kommission). Das IfM unterscheidet die Unternehmensgrößen klein (weniger als 9 Beschäftigte und weniger als eine Million Euro Jahresumsatz), mittel (10-499 Beschäftigte und 1 bis 50 Millionen Euro Jahres-umsatz) und groß (über 500 Beschäftigte und über 50 Millionen Euro Jahresumsatz). Zum Mittelstand gehören demnach alle Unternehmen die weniger als 500 Beschäftigte haben und deren Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt. Branchenbezogen gelten Unternehmen im Bereich Einzelhandel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie den Freie Berufe mit mehr als 12,5 Millionen Euro Umsatz bereits als Großbetriebe. Nach der Definition der Europäischen Union gehören zu den kleinen und mittleren Unternehmen alle Gesellschaften mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 27 Millionen EUR. Zur weiteren Definition zieht die Europäische Kommission das Unabhängigkeitskriterium heran. Demnach dürfen kleine oder mittlere Unternehmen nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen, die die Definition für kleine und mittlere Unternehmen nicht erfüllen. Dieser Schwellenwert kann allerdings überschritten werden, wenn das Unternehmen im Besitz von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionellen Anlegern steht und diese weder einzeln noch gemeinsam eine Kontrolle über das Unternehmen ausüben. [...]

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