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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Fachhochschule Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist international anerkannt und in völkerrechtlichen Dokumenten verankert, dass Menschen im Alter in einer besonderen Lebenssituation stehen, die auch eines besonderen Schutzes bedarf. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 25) benennt die Sicherheit im Alter als Menschenrecht. Art. 22 der Allgemeinen Erklärung und Art. 9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennen darüber…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,5, Fachhochschule Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist international anerkannt und in völkerrechtlichen Dokumenten verankert, dass Menschen im Alter in einer besonderen Lebenssituation stehen, die auch eines besonderen Schutzes bedarf. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 25) benennt die Sicherheit im Alter als Menschenrecht. Art. 22 der Allgemeinen Erklärung und Art. 9 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennen darüber hinaus ein allgemeines Recht auf soziale Sicherheit an. Obwohl auch Artikel 3 des Grundgesetzes die Diskriminierung von Frauen verbietet und zudem einen Auftrag zur Förderung von Frauen enthält (vgl. Schubert 1993:20), sind immer noch Frauen unterproportional an Beiträgen und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Die in den vergangenen Jahren zahlreich durchgeführten Reformen zur Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an die veränderten demographischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen haben nicht zu einer Gleichstellung der Frauen (vgl. Buhlman 2003:29) und dem Abbau von Diskriminierung geführt. Die Sozialpolitik der BRD lässt sich als eine Kombination aus dem konservativen und dem sozialdemokratischen Typ beschreiben. Kennzeichnend sind die umfangreichen staatlichen Sozialleistungen und verbandsförmige, betriebliche und private Sozialpolitik. Der aus knapp zwei Dritteln aus Beiträgen und zu mehr als einem Drittel aus Steuern finanzierte Sozialstaat mit dem Kernelement Sozialversicherung basiert auf der Basis von Versorgungs- und Fürsorgeprinzipien und wird durch Einrichtungen der Sozialen Hilfe ergänzt. Leistungen der Sozialhilfe sind das bedürftigkeitsgeprüfte Grundeinkommen und beitragsabhängige Sozialleistungen wie z. B. Altersrenten und Arbeitslosengeld. Die Sozialpolitik der BRD basiert parteipolitisch auf zwei Sozialstaatsparteien: der CDU und der SPD.

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