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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Innerhalb des SGB XII ist die Grundsicherung gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt eine vorrangige Sozialleistung. Aufgabe einer Sozialarbeiter*in ist es, ihre Klient*innen in schwierigen Lebenslagen zu beraten und zu unterstützen. Vor allem im Umgang mit Behörden und Verwaltungen sind dabei Kenntnisse im Verwaltungsrecht und…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, Alice-Salomon Hochschule Berlin , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundsicherung im Alter ist eine bedarfsdeckende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch. Innerhalb des SGB XII ist die Grundsicherung gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt eine vorrangige Sozialleistung. Aufgabe einer Sozialarbeiter*in ist es, ihre Klient*innen in schwierigen Lebenslagen zu beraten und zu unterstützen. Vor allem im Umgang mit Behörden und Verwaltungen sind dabei Kenntnisse im Verwaltungsrecht und Existenzsicherungsrecht sehr hilfreich, wie der vorliegende Fall der Frau K. zeigt. In dieser Hausarbeit wird beispielhaft folgender Fall bearbeitet: Frau K. ist 70 Jahre alt, leicht gehbehindert und lebt in Berlin Neukölln. Sie steht auf eigenen Wunsch unter rechtlicher Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge/Finanzen. Sie hat inzwischen ihre ganzen Ersparnisse aufgebraucht und verfügt lediglich über eine kleine Rente (lediglich 300 Euro). Ihre Kinder (zwei Söhne) haben sie bisher unterstützt, können nun aber nicht mehr aushelfen (Arbeitslosigkeit des einen Sohnes, Hohe Unterhaltsverpflichtungen nach Scheidung des zweiten Sohnes). Frau K. lebt noch in einer kleinen Mietwohnung (Bruttokaltmiete 300 Euro, Heizkosten 100 Euro), Stromkosten 50 Euro und kommt dank des Sozialdienstes alleine auch gut zurecht. Ein Umzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens ist aktuell nicht erforderlich. Nachdem nun ihre gesamten Ersparnisse aufgebraucht sind, wendet sie sich an ihren rechtlichen Betreuer, der prüft welche sozialen Leistungen ihr zustehen. Neben der Grundsicherung im Alter möchte sie gerne die neusten Kommunikationsmittel wie Internet weiter nutzen, ein BVG Monatsticket für die Fahrtkosten zu ihren Freunden, sowie auch weiterhin regelmäßig kulturelle Veranstaltungen besuchen. Ferner benötigt sie spezielle Medikamente für ihre ärztlich diagnostizierte chronische COPD Erkrankung im Wert von 100 Euro. Sie benötigt auch dringend eine neue Zahnprothese (Kostenvoranschlag 3000 Euro) sowie eine neue Sehhilfe (Kosten 400 Euro) und einen Rollator (600 Euro).