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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische System der römischen Republik beruhte auf drei elementaren Institutionen. Das waren der Rat, die Ämter und die Volksversammlungen. Die älteste Darstellung der politischen Verhältnisse findet sich bei dem griechischen Historiker Polybios, der nach 168 vor Christus in Rom lebte. Er interpretierte die bestehenden Verhältnisse als eine Mischform von Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Die Darstellung der Ordnung als…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,0, Universität Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Das politische System der römischen Republik beruhte auf drei elementaren Institutionen. Das waren der Rat, die Ämter und die Volksversammlungen. Die älteste Darstellung der politischen Verhältnisse findet sich bei dem griechischen Historiker Polybios, der nach 168 vor Christus in Rom lebte. Er interpretierte die bestehenden Verhältnisse als eine Mischform von Monarchie, Aristokratie und Demokratie. Die Darstellung der Ordnung als eine zumindest partielle Volksherrschaft hat zu zahlreichen Diskussionen innerhalb der Forschung geführt. Während die Historiker die Staatsordnung im archaischen Griechenland klar als Demokratie bezeichnen, ist die Rolle des Volkes in der römischen Republik schwieriger zu charakterisieren. Der populus romanus hatte zwei grundlegende Rechte. Es wählte die Amtsinhaber und stimmte über Gesetzesanträge ab. Verschiedene Volksversammlungen mit unterschiedlichen Strukturen waren hierfür zuständig. Eine ursprüngliche Versammlung des römischen populus waren die comitia centuriata. In den Zenturiatcomitien waren alle wehrfähigen Bürger versammelt. Nach gängiger Ansicht gab bei den Abstimmungen nicht die Masse den Ausschlag, sondern die Gruppe der reichen Bürger. Der Wettbewerb um die Ämter und die Stimmen der Bürger nahm im Laufe der Republik immer härtere Formen an. Ab dem 2. Jahrhundert vor Christus etwa wurde die Wahlbestechung eine gängige Praxis der Wahlwerbung. Der unerlaubte Stimmenkauf wurde von den Römern als ambitus bezeichnet. Die Bedeutung von ambitus für das Machtverhältnis in den Zenturiatcomitien ist das Thema dieser Arbeit. Wie konnte ambitus in einer Volksversammlung wirksam sein, die nach traditioneller Auffassung von den reichen Bürgern bestimmt wurde? Zur Klärung dieser Frage soll zunächst in Punkt 2 die Struktur der comitia centuriata dargestellt werden. In Unterpunkt 2.1 werden die Einteilung und das Machtverhältnis in den Versammlungen thematisiert. Es soll geklärt werden, warum die traditionelle Forschung überhaupt davon ausgeht, dass die Reichen die comitia centuriata dominierten.

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