Die Europäische Zentralbank stellte in ihrer Mitteilung vom 02. November 2022 klar, dass alle Banken die regulatorischen Anforderungen zum Umgang mit Klima- und Umweltrisiken bis spätestens Ende 2024 vollständig erfüllen müssen. Mit der 7. Novelle hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ESG-Risiken in ihre Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der Banken übernommen.
In diesem Werk werden die aufsichtlichen ESG-Erwartungshaltungen von EZB, EBA und BaFin dargelegt und miteinander verglichen. Die Arbeit zeigt Ansätze auf, wie mittelständische Institute angemessen mit Klima- und Umweltrisiken in der Banksteuerung umgehen können. Dabei wird deutlich, dass in einer konsequenten institutsspezifischen Umsetzung, neben der Reduzierung möglicher Risiken, auch viele Chancen in Form neuer Geschäftsfelder, gesteigerter Ertragschancen und Imagegewinn liegen.
In diesem Werk werden die aufsichtlichen ESG-Erwartungshaltungen von EZB, EBA und BaFin dargelegt und miteinander verglichen. Die Arbeit zeigt Ansätze auf, wie mittelständische Institute angemessen mit Klima- und Umweltrisiken in der Banksteuerung umgehen können. Dabei wird deutlich, dass in einer konsequenten institutsspezifischen Umsetzung, neben der Reduzierung möglicher Risiken, auch viele Chancen in Form neuer Geschäftsfelder, gesteigerter Ertragschancen und Imagegewinn liegen.